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Förderbestimmungen auf Erneuerbare-Wärme-Gesetz abstimmen!

(11.11.2007) Die Förderbestimmungen des Landes Baden-Württemberg zum Einbau klimaschützender Heizanlagen greifen erst, wenn die gesetzlichen Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes erheblich übererfüllt werden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die Hürde zu hoch. So müsse bei der Sanierung eines Altbaus statt mit den geforderten zehn Prozent die Heizanlage ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern befeuert werden, will man Fördermittel erhalten.

Wenn es nach dem geplanten Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz der Landesregierung geht, sollen Verbraucher beim Austausch oder Neubau ihrer Heizanlage in die Nutzung erneuerbarer Energien investieren. "Aus unserer Beratung wissen wir, dass Verbraucher ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen", so Dr. Eckhard Benner, Referent für Verbraucherpolitik der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, "die finanzielle Förderung des Landes könnte Immobilienbesitzer zu wirksameren Investitionen in den Klimaschutz motivieren."

Finanzielle Unterstützung vom Land gibt es jedoch nur für einen deutlich höheren technischen Aufwand als vom Gesetz gefordert. Derzeit würde sie erst gewährt, wenn eine etwa um das 2,25-fache größere Solaranlagen eingebaut oder die Heizanlage ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern betrieben wird. "Förderung sollte es aus Sicht der Verbraucherzentrale schon bei geringeren Überschreitungen des gesetzlich geplanten Mindeststandards geben", fordert Benner. "Um die Verbraucher zu einem Mehr an Klimaschutz zu motivieren und die finanzielle Belastung angemessen zu gestalten, sollten die Förderbestimmungen des Landes besser mit den technischen Vorgaben des Gesetzes abgestimmt werden."

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