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Polyurethan-Hartschaum (PU) von der „HBCD-Krise“ nicht betroffen


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(23.10.2016) In Deutschland wird zur Zeit intensiv über ge­fährliche Polystyrol-Abfälle diskutiert, weil der Artikel 1 der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) geändert wurde, wovon auch Polystyrol-Dämmstoffe betroffen sind, die das Flamm­schutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) enthalten und deren HBCD-Gehalt mindestens dem HBCD-Grenzwert von 1.000 mg/kg entspricht. Diese Abfälle müssen demnach ge­sondert behandelt werden - d.h. getrennt erfasst und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden (zur Erinnerung siehe Baulinks-Beitrag „Entsorgung von Polystyrol-Dämmstof­fen sorgt nach der AVV-Novellierung für Ärger“ vom 3.10.2016.)

Betroffen von dieser Abfall-Regelung sind Dämmstoff-Abfälle aus Polystyrol-Hartschaum (EPS und XPS), die das Flamm­schutzmittel HBCD enthalten. Die Praxis der letzten Tage zeigt jedoch, dass viele Entsorgungsfirmen, Bauhöfe und Müllver­brennungsanlagen auch die Annahme der Verschnittreste von anderen Dämmstoffen erschweren bzw. generell ablehnen. Mangelnde Aufklärung über den Sachverhalt und keine Diffe­renzierung der Schaumkunststoffabfälle sind mögliche Ursa­chen und verschärfen das Entsorgungsproblem.

Aus diesem aktuellen Anlass weist der IVPU Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V. darauf hin, dass ...

  • Dämmstoffe aus PU-Hartschaum kein HBCD oder andere als SVHC-klassifizierte Stoffe enthalten und dass
  • PU-Dämmstoffabfälle nicht als gefährlich eingestuft sind.

Polyurethan-Hartschaum muss demzufolge nicht getrennt gesammelt werden. Er kann zusammen mit dem Hausmüll oder dem gemischten Bau- und Abbruchabfall thermisch verwertet werden. Es besteht keine rechtliche Grundlage, die Annahme von PU-Dämmstoffabfällen zu verweigern.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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