Nur beschränkte Informationspflichten für die Holzindustrie
(24.5.2010) Das Ergebnis der Beratungen im zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments stimmt den Hauptverband der Holz- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HDH) optimistisch, dass die umstrittene Verordnung über Pflichten beim Inverkehrbringen von Holz in einer für die deutschen Holzbranchen annehmbaren Regelung in Kraft treten könnte. Das Gremium milderte seine Stellungnahme zu dem Entwurf deutlich ab. Im Vorfeld der Sitzung hatte der HDH maßgebliche Abgeordnete in einem Positionspapier dazu aufgefordert, mehr Bürokratie für die holzverarbeitende Industrie zu verhindern.
Am 4. Mai 2010 hatte der Umweltausschuss des Europaparlaments eine Beschlussfassung zu der Verordnung verabschiedet, nach der nachgeschaltete Marktteilnehmer, wie die holzverarbeitende Industrie, nur beschränkte Informationspflichten tragen sollen. So müssten sie belegen können, von wem sie das Holz erhalten und an wen sie es weitergegeben haben. Eine Gruppe von EU-Parlamentariern wollte demgegenüber alle Marktteilnehmer dazu verpflichten, Details wie Holzart, Land des Einschlages, vorliegende Konzession und Einhaltung der Sorgfaltspflichten der Lieferanten zur der gesamten Holzhandelskette nachweisen zu können.
Der HDH unterstützt die Haltung von Rat und Kommission, dass nur Erstinverkehrbringer Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. "Der Vorschlag des Ausschusses geht in die richtige Richtung. Es wäre unzweckmäßig und unverhältnismäßig, wenn jeder nachgeschaltete Marktteilnehmer lückenlos über das Holz Buch führen müsste", urteilt HDH-Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas.
Mit der Richtlinie sollen Herkunft und Handel mit Holz und Holzprodukten künftig in Europa besser überwacht werden, um illegalen Holzeinschlag zu verhindern. Die vorliegende Beschlussfassung muss nun noch vom Europaparlament bestätigt werden. Dann folgen Gespräche zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament. Beobachter gehen davon aus, dass alle Beteiligten in diesem "Trilog" einen Kompromiss anstreben.
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