Vertragsverletzungsverfahren der EU stellt die deutsche HOAI zur Disposition
(21.6.2015) Nun ist es amtlich: Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland mit dem Ziel eingeleitet, die verbindlichen Mindestpreise für Dienstleistungen u.a. der Architekten und Ingenieure aufzuheben. Damit wurde die HOAI zur Disposition gestellt - darauf macht aktuell u.a. der DAI aufmerksam.
„Jetzt ist also eingetroffen, was die FAZ bereits Mitte Mai unter der Überschrift ,EU attackiert Steuerberater und Architekten‘ berichtet hatte“, konstatiert der DAI Präsident Prof. Dipl.-Ing. Christian Baumgart. Die HOAI war lange Spielball der politischen Kräfte. Man habe mit der Novelle 2013 geglaubt, das Thema sei auf mittlere Sicht geregelt. Diverse Gutachten - auch eines des Deutschen Bundestages aus 2008 - bestätigten zudem die EU-Rechtskonformität der HOAI.
„Was aber wirklich verwundert, ist die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag in einem Antrag der Regierungsfraktionen von vorgestern (Anmerk.: 17.6.2015) dazu auffordert, die Transparenzinitiative der EU-Kommission mitzugestalten und bewährte Standards im Bereich der freien Berufe zu erhalten“, so Baumgart. „Wenn das ernst gemeint ist, warum hat man dann nicht früher in Brüssel interveniert und es jetzt zu dem ersten Schritt des Verfahrens kommen lassen? Im Antrag ist an mehreren Stellen von der hohen Qualität und den guten Erfahrungen mit den freien Berufen die Rede. Es heißt außerdem, dass ,die Freien Berufe in Deutschland mit 1,2 Millionen selbständigen Freiberuflern, die 3,3 Mio. Mitarbeiter beschäftigen, 10,1 Prozent des deutschen Bruttoinlandproduktes erwirtschaften‘. Das sind doch stichhaltige Argumente“, betont Baumgart weiter und er gibt sich kämpferisch: „Wir werden alles in die Waagschale werfen, damit die Bundesregierung Argumente an die Hand bekommt, diesen unwürdigen Vorgang in Brüssel aus der Welt zu räumen.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesregierung will die HOAI vor dem EuGH verteidigen (27.11.2016)
- HOAI vor'm EuGH (20.11.2016)
- Neuer Service für Architekten und Ingenieure: Das „HOAI-Leistungsbild für Auftraggeber“ (31.7.2016)
- Bundesbauministerium spricht sich gegen EU-Pläne zur HOAI-Änderung aus (12.10.2015)
- So schützen sich Planungsbüro-Inhaber vor Schadenersatzforderungen wegen Burn-out (13.9.2015)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Planungsänderungen bei HOAI 2013-Verträgen (kostenlose PBP-Sonderausgabe) (11.1.2015)
- Kostenfreie Muster-Ingenieurverträge von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau aktualisiert (28.9.2014)
- OLG-Urteil: Vorsicht bei Vereinfachungen zur HOAI (22.9.2014)
- HOAI: Bundesregierung will die Freien Berufe schützen und europafest machen (4.12.2006)
siehe zudem:
- HOAI, rund ums Planungsbüro, Architektenkammern und Ingenieurkammern auf Baulinks
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