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Vertragsverletzungsverfahren der EU stellt die deutsche HOAI zur Disposition


  

(21.6.2015) Nun ist es amtlich: Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland mit dem Ziel eingeleitet, die verbindlichen Mindestpreise für Dienstleistun­gen u.a. der Architekten und Ingenieure aufzuheben. Damit wurde die HOAI zur Disposition gestellt - darauf macht aktuell u.a. der DAI aufmerksam.

„Jetzt ist also eingetroffen, was die FAZ bereits Mitte Mai un­ter der Überschrift ,EU attackiert Steuerberater und Architek­ten‘ berichtet hatte“, konstatiert der DAI Präsident Prof. Dipl.-Ing. Christian Baum­gart. Die HOAI war lange Spielball der politischen Kräfte. Man habe mit der Novelle 2013 geglaubt, das Thema sei auf mittlere Sicht geregelt. Diverse Gutachten - auch eines des Deutschen Bundestages aus 2008 - bestätigten zudem die EU-Rechtskon­formität der HOAI.

„Was aber wirklich verwundert, ist die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag in ei­nem Antrag der Regierungsfraktionen von vorgestern (Anmerk.: 17.6.2015) dazu auf­fordert, die Transparenzinitiative der EU-Kommission mitzugestalten und bewährte Standards im Bereich der freien Berufe zu erhalten“, so Baumgart. „Wenn das ernst gemeint ist, warum hat man dann nicht früher in Brüssel interveniert und es jetzt zu dem ersten Schritt des Verfahrens kommen lassen? Im Antrag ist an mehreren Stellen von der hohen Qualität und den guten Erfahrungen mit den freien Berufen die Rede. Es heißt außerdem, dass ,die Freien Berufe in Deutschland mit 1,2 Millionen selbstän­digen Freiberuflern, die 3,3 Mio. Mitarbeiter beschäftigen, 10,1 Prozent des deutschen Bruttoinlandproduktes erwirtschaften‘. Das sind doch stichhaltige Argumente“, betont Baumgart weiter und er gibt sich kämpferisch: „Wir werden alles in die Waagschale werfen, damit die Bundesregierung Argumente an die Hand bekommt, diesen unwürdi­gen Vorgang in Brüssel aus der Welt zu räumen.“

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