OLG-Urteil: Vorsicht bei Vereinfachungen zur HOAI
(22.9.2014) Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein komplexes Werk, und viele Planer tun sich schwer damit, ihren Auftraggebern die Einzelheiten der Honorarabrechnung verständlich zu erläutern. Sie suchen vielmehr nach einfachen Lösungen. Das birgt aber Risiken, warnt die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Einen problematischen Fall musste das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entscheiden: Der Architekt hatte „Pauschalvergütung in Höhe von 16 Prozent der anrechenbaren Baukosten nach HOAI“ vereinbart. Das klang einfach und plausibel, führte bei der Schlussrechnung dann aber zum Streit darüber, was unter „anrechenbaren Kosten“ zu verstehen sei. Die damals noch geltende HOAI 1996 sah mehrere Möglichkeiten vor, die anrechenbaren Kosten zu ermitteln.
Das OLG konnte nicht erkennen, welche der Möglichkeiten konkret gemeint sein sollte, und entschied zum Schluss: Nur die Mindestsätze dürfen verlangt werden (OLG Koblenz, Urteil vom 25.05.2012, Az.: 10 U 754/11). Erhofft hatte sich der Planer allerdings ein Honorar im Bereich der Höchstsätze.
Die aktuelle HOAI 2013 hat die Sache einerseits vereinfacht, denn es gibt nur noch die anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung. Andererseits soll bei Bestandsbaumaßnahmen die mitzuverarbeitende Bausubstanz berücksichtigt werden. Und dabei - so die ARGE Baurecht - komme es wieder zu Problemen. Die ARGE Baurecht rät deshalb, bei Fragen der Vertragsgestaltung frühzeitig den Baurechtsanwalt zu konsultieren - damit der Planer zum Schluss auch wirklich zu seinem angemessenen Honorar kommt.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Neuer Service für Architekten und Ingenieure: Das „HOAI-Leistungsbild für Auftraggeber“ (31.7.2016)
- Bundesarchitektenkammer: „Deregulierung der HOAI führt ins Kosten-Chaos.“ (19.7.2015)
- Vertragsverletzungsverfahren der EU stellt die deutsche HOAI zur Disposition (21.6.2015)
- Online-Umfrage: „Welche Gehälter werden 2015 in Architektur- und Ingenieurbüros gezahlt?“ (9.2.2015)
- Neue HOAI hat Ertragslage von Landschaftsarchitekten verbessert, aber ... (1.2.2015)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- ganz aktuell: 398 Seiten Baugesetzbuch für Planer mit 250 Abbildungen und Tabellen (24.8.2014)
- ARGE Baurecht: Planer können für Änderungen Zusatzhonorare vereinbaren (17.8.2014)
- „HOAI kompakt“ im DIN A6-Format klärt über 150 Fragen rund um die HOAI 2013 (29.9.2013)
- Musteringenieurverträge nach HOAI 2013 online (15.9.2013)
- HOAI 2013: Dicker Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten (11.8.2013)
- S-HOAI 13 passend zur HOAI Novelle 2013 (21.7.2013)
- Ingenieure fühlen sich von Bund und Ländern HOAI-mäßig verladen (10.6.2013)
siehe zudem:
- HOAI, rund ums Planungsbüro und Baurecht auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de