Ingenieure fühlen sich von Bund und Ländern HOAI-mäßig verladen
(10.6.2013) Am Freitag (7.6.) hat der Bundesrat den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angenommen und damit laut Bundesingenieurkammer „einen erheblichen Anteil von originären Planungsleistungen der Ingenieure erneut aus der Honorarordnung ausgegrenzt“. Die Kammer kritisiert die von Bundeswirtschaftsminister Rösler „nach langem Nichtstun im Schweinsgalopp durchgeprügelte und fehlerhafte Verordnung als Zumutung für Ingenieure, weil sie die unzureichende Honorierung wichtiger Ingenieurleistungen gegenüber Architektenleistungen zementiert.“
Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, bezeichnete am Montag (10.6.) die Entscheidung des Bundesrats, den vom BMWi vorgelegten Verordnungsentwurf ohne Korrekturen durchzuwinken, „als schwarzen Tag für die freiberuflich tätigen Bauingenieure“. Kammeyer erklärte, dass „die Verabschiedung der HOAI 2013 ohne die Rückführung der vom BMWi fälschlicherweise als Beratungsleistungen diffamierten originären Planungsleistungen ein Schlag ins Gesicht aller Ingenieure ist und einen Angriff auf alle Freien Berufe darstellt.“
Dabei fühlen sich die Ingenieure bereits zum zweiten Mal von der Politik gelinkt. Denn trotz mehrerer Gutachten, die die Rückführung der ausgegrenzten Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI begründet haben, hat das BMWi alle Argumente mit Verweis auf eventuell mögliche Kritik aus Brüssel vom Tisch gewischt und die bereits 2009 par ordre du mufti verfügte Herausnahme wesentlicher Planungsleistungen aus der HOAI fortgeschrieben. Damit seien ...
- Umweltverträglichkeitsstudien,
- Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik,
- Bodenmechanik,
- Erd- und Grundbau sowie
- Vermessungstechnische Leistungen
... ohne fachliche Begründung als Beratungsleistungen abqualifiziert worden. Dazu Kammeyer: „Das BMWI hat kein einziges stichhaltiges Argument vorgelegt, mit dem sich die Angst vor Brüssel hätte begründen lassen.“ Aus der Erfahrung der letzten Monate fordert die Bundesingenieurkammer, dass dem BMWi die Zuständigkeit für die HOAI entzogen werde, weil es offensichtlich nicht in der Lage sei, den ihm auferlegten ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen.
Übrigens: Die Vorschläge für die HOAI 2013 wurden auf Basis zweier Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit den Berufsständen und Auftraggebern erarbeitet. Die HOAI 2013 ist 17.7., am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Kostenfreie Muster-Ingenieurverträge von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau aktualisiert (28.9.2014)
- OLG-Urteil: Vorsicht bei Vereinfachungen zur HOAI (22.9.2014)
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- Musteringenieurverträge nach HOAI 2013 online (15.9.2013)
- HOAI 2013: Dicker Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten (11.8.2013)
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ausgewählte weitere Meldungen:
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- BauerSoftware passt HOAI-Online-Rechner der HOAI 2013 an (6.4.2013)
- „Planungsbüro professionell“ mit Sonderausgabe „Honorarsicherung und -durchsetzung“ (3.3.2013)
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- Honorar über Mindestsatz: BGH-Urteil erfordert neue Strategien bei Honorarvereinbarungen (16.9.2012)
siehe zudem:
- Baurecht, rund ums Planungsbüro, Architektenkammern und Ingenieurkammern auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de