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Bundeskartellamt veröffentlicht Infobroschüre mit Checkliste für Vergabestellen

Wie erkennt man unzulässige Submissionsabsprachen?
  

(23.8.2015) Das Bundeskartellamt hat eine Informationsbro­schüre zur Aufdeckung von Submissionsabsprachen veröffent­licht. Eine Checkliste mit typischen Indikatoren soll es Verga­bestellen erleichtern, Hinweise auf mögliche Absprachen von Unternehmen im Rahmen der Vergabeverfahren zu erkennen.

Wie der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt er­klärt, sind Strafverfolgungs- und Kartellbehörden auf die Mit­hilfe der Vergabestellen angewiesen: „Die Aufdeckung von Submissionsabsprachen ist ohne entsprechende Hinweise sehr schwierig, da sich die beteiligten Unternehmen erfahrungsge­mäß sehr viel Mühe geben, ihre illegalen Absprachen zu verde­cken. Wir haben in vergangenen Verfahren, wie beispielsweise dem Feuerwehrfahrzeugkartell oder dem Schienenkartell gesehen, dass es bestimmte Anhaltspunkte in den Vergabeverfahren geben kann, die sich zu einem Anfangsver­dacht für illegale Absprachen verdichten können.“

Laut Checkliste sollten Vergabestellen u.a. darauf achten, ...

  • ob sich die einzelnen Angebote äußerlich ähneln,
  • ob es Hinweise darauf gibt, dass die Bieter die Angebote der anderen kennen, oder ob
  • gewisse Angebotsmuster erkennbar sind.

Bei weitem nicht jede Auffälligkeit in den Angebotsunterlagen muss auf einer illegalen Absprache beruhen. Dennoch sei es laut Mundt von Fall zu Fall sinnvoll, das Bundes­kartellamt oder die örtlich zuständige Landeskartellbehörde auch in Zweifelsfällen über einen Verdacht zu informieren.

Submissionsabsprachen sind - anders als andere Kartellverstöße - eine Straftat. Es gilt deshalb eine geteilte Zuständigkeit:

  • Den verantwortlichen Personen droht eine Freiheits- oder Geldstrafe nach § 298 des Strafgesetzbuches. Für sie ist deshalb die Staatsanwaltschaft zuständig.
  • Die Verfolgung der beteiligten Unternehmen fällt hingegen in die Zuständigkeit der Kartellbehörden, die empfindliche Bußgelder verhängen können.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet das Bundeskartellamt regelmäßig einen Erfah­rungsaustausch von Kartellbehörden und Staatsanwälten. Der Dialog im „Netzwerk Submissionsabsprachen“ dient dazu, Synergieeffekte bei der Bekämpfung von Submissionsabsprachen zu erzielen und die Aufklärungsquote für diese Taten weiter zu erhöhen. Diese Erfahrungen seien in die Erstellung der Broschüre eingeflossen.

Die Broschüre ist downloadbar unter bundeskartellamt.de > Publikation > Broschueren (direkter PDF-Downlaod).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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