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11 Mio. Euro Bußgeld gegen 10 Hersteller von Fertiggaragen wegen Preisabsprachen

(16.6.2015) Das Bundeskartellamt hat gegen zehn Hersteller von Fertiggaragen Buß­gelder in Höhe von insgesamt 11 Mio. Euro wegen illegaler Preisabsprachen verhängt. Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betraf das Verfahren zwei Tatkomplexe: „Im süddeutschen Raum haben sich zahlreiche Unternehmensvertreter im Zeitraum von 2005 bis 2012 mehrfach jährlich getroffen, um wiederholt neue Min­destverkaufspreise für gängige Standardgrößen von Betonfertiggaragen zu vereinba­ren. Darüber hinaus wurde gegen ein weiteres Unternehmen ein Bußgeld aufgrund von Preisabsprachen für den Verkauf von Garagen in Norddeutschland verhängt.“

An den Preisabsprachen in Süddeutschland waren beteiligt ...

Wegen der Beteiligung an einer bilateralen Preis- und Kundenschutzabsprache im Ge­biet von Norddeutschland hat das Bundeskartellamt darüber hinaus ein Bußgeld ge­gen die Hanse-Betonvertriebs-Union GmbH verhängt. Unternehmensvertreter sollen sich zwischen 2006 und 2009 regelmäßig mit Rekers -Vertriebsverantwortlichen ge­troffen haben, um kartellrechtswidrige Absprachen für den Verkauf von Betonfertig­garagen innerhalb der norddeutschen Bundesländer zu vereinbaren.

Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wurden ausgelöst durch einen Kronzeugen­antrag des Unternehmens Rekers. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskar­tellamtes wurde daher gegen dieses Unternehmen kein Bußgeld verhängt.

Ausführlich ausdifferenziert ...

Die Beteiligten an dem süddeutschen Kartell richteten für das Gebiet Baden-Württem­berg und angrenzende Regionen drei unterschiedliche Preiszonen ein und differenzier­ten bei den festgesetzten Mindestverkaufspreisen ferner nach der Abnahmemenge und den branchentypischen Kundengruppen (private Bauherrn bzw. Architekten und Bauunternehmen als gewerbliche Nachfrager). Zusätzlich einigte man sich im Rahmen von regelmäßig abgehaltenen Treffen auch auf die Einführung und Höhe diverser Zu­schlagspositionen für anfallende Maut-, Energie- und Stahlkosten als weitere Preis­bestandteile.

Ein Teil der Hersteller, deren Lieferschwerpunkte im Südwesten von Baden-Württem­berg liegen, haben darüber hinaus zwischen 2005 und 2009 im Nachgang zu den Tref­fen zusätzlich gesonderte Zusammenkünfte abgehalten, um im kleineren Kreis speziell für die Postleitzahlenregionen 78 und 79 dann nochmals höhere Verkaufspreise fest­zulegen und daneben einen gegenseitigen Stammkundenschutz zu vereinbaren.

Einsichtig?

Bei der Bußgeldfestsetzung für die insgesamt zehn Unternehmen wurde berücksichtigt, dass diese jeweils während des gesamten Verfahrens umfassend mit dem Bundeskar­tellamt kooperiert haben. Ferner konnten mit allen beteiligten Unternehmen einver­nehmliche Verfahrensabschlüsse erzielt werden, was sich für diese nochmals bußgeld­mindernd ausgewirkt hat. Sämtliche Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig.

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