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Tragende Doppelständerwände zur Wohnungstrennung in der Gebäudeklasse 4

(21.11.2019) Die Einführung der Gebäudeklasse 4 (Gebäude mit einer maximalen Höhe von 13 m sowie Nutzungseinheiten mit jeweils weniger als 400 m²) in die Landesbauordnungen hat den mehrgeschossigen Holzbau ermöglicht. Zur Verhinderung der Brand­ausbreitung innerhalb eines Geschosses wird jedoch gefordert, dass in dieser Klasse die tragenden und aussteifenden Wände und Stützen hochfeuerhemmend auszuführen sind.

Auch Konstruktionen, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen wie z.B. Holz bestehen, können laut Musterbauordnung diese Brandschutzanforderung erfüllen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie allseitig mit einer brandschutztechnisch wirksamen Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen sowie mit nicht brennbaren Dämmstoffen versehen sind, so dass eine Entzündung der tragenden und aussteifenden Bauteile für eine Dauer von mindestens 60 Minuten verhindert wird. Diese Anforderungen werden nur von Konstruktionen erfüllt, die zusätzlich zur Feuerwiderstandsfähigkeit REI 60 nach DIN EN 13501-2 auch die Klassifizierung K260 nach derselben Norm (sogenanntes Kapselkriterium) erfüllen. Die Klassifizierung F60 ist bei tragenden Teilen aus brennbaren Baustoffen nicht ausreichend.

Konstruktion 10 HT 34, 10 HT 35 und 10 HT 36

James Hardie hat jetzt Konstruktionsdetails für tragende Fermacell-Doppelstän­der­wände zur Wohnungstrennung im mehrgeschossigen Holzbau vorgestellt, welche der für die Gebäudeklasse 4 geforderten Klassifizierung REI 60/K260 entsprechen. Die Konstruktionen basieren jeweils auf einer Unterkonstruktion aus Holzständern (2 x 60/80 mm), die mit einem Luftzwischenraum von > 5 mm montiert werden. Die Dämmung erfolgt mit 2 x 80 mm Mineralwolle (Rohdichte ≥15 kg/m³, Schmelzpunkt > 1000°C). Die Beplankung erfolgt bei der Konstruktion ...

  • 10 HT 34 beidseitig mit je einer Fermacell-Gipsfaser-Platte in 15 und 18 mm Dicke (Gesamtdicke der Wand > 231 mm),
  • 10 HT 35 beidseitig mit einer doppelten Lage von 18 mm dicken Fermacell-Gipsfaser-Platten (Gesamtdicke > 237 mm) und bei
  • 10 HT 36 beidseitig mit einer dreifachen Beplankung von 12,5 mm dicken Fermacell-Gipsfaser-Platten (Gesamtdicke der Konstruktion > 240 mm).

Mit einem Luftschalldämm-Maß (Rw) von 68 dB und einem Schall-Längs-Dämm-Maß (Dn,f,W) von > 63 dB bieten alle drei Konstruktionen außer sicherem Brandschutz auch einen gehobenen Schallschutz.

Weitere Informationen zu Holzbaukonstruktionen und Doppelständerwänden können per E-Mail an James Hardie angefordert werden.

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