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Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit - Reaktionen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

(24.4.2024) Die Bundesregierung verfolgt das EU-weite Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Der am 24. April 2024 getroffene Beschluss des „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit” (NAP W) soll den Prozess der strukturierten Zusammenarbeit des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft einleiten.

Zur Erinnerung: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren zum Stichtag 31. Januar 2023 in Deutschland gut 372.000 Personen, darunter rund 105.500 Kinder und minderjährige Jugendliche wegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit untergebracht. Damit waren 28% der untergebrachten Personen minderjährig. Rund 50% der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und etwa 42% Frauen. Für 7% der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt” angegeben.

Die Gesamtzahl der Menschen ohne Unterkunft auf der Straße sowie der verdeckt wohnungslosen Personen wurde im Untersuchungszeitraum vom 31. Januar bis 07. Februar 2022 auf rund 86.700 Personen geschätzt. In dieser Zahl nicht enthalten sind rund 6.600 Kinder und minderjährige Jugendliche, die gemeinsam mit ihren Eltern auf der Straße (rund 1.100) oder in verdeckter Wohnungslosigkeit (rund 5.500) leben. Auch Frauen, die mit ihren Kindern in Frauenhäusern lebten, wurden nicht erfasst.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist eine Mammutaufgabe. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit legt die Bundesregierung nun erstmals einen Handlungsleitfaden dafür vor, diese große gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzugehen”.

Nationaler Aktionsplan - Gemeinsam für ein Zuhause (Bild: BMWSB) 

In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 24. April 2024 begrüßen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. und Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. (Haus & Grund) die Initiative und den heute beschlossenen NAP W, lehnen Eingriffe ins Mietrecht allerdings ab.

Die Verbände sehen vor allem positiv, dass mit dem NAP W die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland mehr Aufmerksamkeit bekommt und damit die Notwendigkeit erkannt wird, Menschen in Not und ohne Dach über dem Kopf oder ohne eigene Wohnung zu unterstützen und die Präventionsarbeit zu stärken. 

Mit der Billigung des NAP W durch das Bundeskabinett wird nun seitens des Bundes bekräftigt, eine Änderung im Mietrecht vorzunehmen. Schärfere Mietrechtseingriffe seien allerdings Investitionsbremsen, helfen würden den Wohnungssuchenden nur bezahlbare Wohnungen, deren Bau wieder ermöglicht werden müsse.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft engagiert sich seit jeher intensiv auch auf sozialer Ebene gegen Wohnungslosigkeit. In den Kommunen bestehen dazu bundesweit zahlreiche Kooperationen mit sozialen Trägern, um den betroffenen Menschen langfristig günstigen Wohnraum sowie soziale Betreuungsangebote bereit zu stellen und durch geeignete Präventionsmaßnahmen Mieter vor Wohnungslosigkeit zu schützen. Es ist daher unverständlich, dass diejenigen, die für mehr Wohnungen in Deutschland sorgen und sich für Mieter in finanziellen Notlagen verantwortlich einsetzen, durch mietrechtliche Änderungen in ihrer Handlungsfähigkeit immer weiter eingeschränkt werden und damit das ohnehin sehr ambitionierte Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu beseitigen, unnötig erschwert wird.”

Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen: „Mietrecht auf dem Rücken der Schwächsten der Gesellschaft lösen zu wollen, passt nicht zur Wichtigkeit und dem Ziel des NAP W. Das ist kontraproduktiv. Was wir jetzt brauchen, sind klare Konzepte, wie wir schnell Wohnraum für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen schaffen können und wie das bezahlt wird!“

Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland: „Haus & Grund ist über viele seiner 860 Vereine bundesweit in der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit engagiert. Kooperation und Austausch mit den Behörden sorgen vielerorts dafür, dass es erst gar nicht zur Wohnungslosigkeit kommt, und dass Wohnraum zur Verfügung steht. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum das Bauministerium dieses Engagement nun durch die Ankündigung von Mietrechtsverschärfungen in dem NAP W gefährdet. Ein NAP W, in dem die privaten Eigentümer als größte Anbietergruppe von Mietwohnungen nur als Feigenblatt dienen sollen, ist dem Anliegen der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit keinesfalls dienlich.” 

Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA):„Viele ZIA-Mitglieder ob Familienstiftungen wie Becker & Kries, gewerbliche Wohnungsunternehmen, wie LEG und Vonovia SE oder kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen, sind bereits in Projekten und Initiativen zur Wohnungslosigkeit auf Bundes- und Länderebene aktiv: Beispielsweise bundesweit beim Housing-First-Ansatz, zur Prävention im Berliner Projekt ,Social B&B’ oder in eigenen Stiftungen wie der LEG-,Stiftung – Dein Zuhause hilft’.” Andreas Mattner betont: „Der ZIA setzt sich mit seinem gemeinsam mit dem Mieterbund formulierten Ethikkodex dafür ein, dass niemand seine Wohnung durch aufgelaufene Mietrückstände verliert. Unsere Mitglieder haben ein Härtefallmanagement, um Mieterinnen und Mietern in Notlagen zu helfen.”

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