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Schwarz auf Weiß - neue DIN 32975 regelt Kontraste

(10.1.2010) Na, wo ist denn nun der verflixte Knopf, mit dem sich die Tür aufziehen lääst? Ahhhh, ein Designer musste sich verwirklichen und hat ihn im Farbton der Tür. Und wer ist noch nie gestolpert, weil er eine Stufe übersehen hat?

Vor allem sehbehinderte Menschen und Senioren (aber von Fall zu Fall auch alle anderen Menschen) werden sich freuen, dass es endlich eine Norm gibt, die Kontraste im öffentlichen Raum regelt. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat rund 15 Jahre lang dafür gekämpft, dass die Norm DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" nun in Kraft treten konnte. Sie regelt ...

  • Kontrastgrenzwerte,
  • Beleuchtung,
  • Größe von Informationselementen und Schriftzeichen sowie
  • das Verhältnis, in dem diese Werte stehen müssen, um eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit zu erreichen.

Informationen im Sinne dieser Norm sind z.B. Fahrpläne, Wegweiser, Absperrungen, warnhinweise - aber auch Bedienelemente von Automaten, WC-Anlagen, Aufzügen usw. Wichtigster Anwender wird wohl die Deutsche Bahn sein, die dementsprechend vom DBSV in die Entwicklung der Norm eingebunden wurde. „In einem nächsten Schritt setzen wir uns jetzt dafür ein, dass dieses Regelwerk in die Bauordnungen der Länder übernommen wird“, kündigt DBSV-Präsidentin Renate Reymann darüber hinaus an.

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