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Eckpunkte-Papier zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

(5.5.2011) Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Demnach soll der Anteil erneuerbarer Energien von derzeit 17 Prozent auf 35 Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden. Bundesumweltminister Röttgen fordert in dem Kontext, dass Strom aus Wind, Sonne und Biogas in Zukunft auch dann eingespeist werden kann, wenn die Nachfrage nach Strom besonders groß ist - und nicht nur dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Dazu fehlen bislang aber die entsprechenden Speichermöglichkeiten im ausreichenden Umfang. Um das zu verbessern, will der Umweltminister eine Marktprämie einführen, die dafür sorgen soll, dass die Ökostrom-Hersteller stärker in Stromspeicher investieren - das alles steht in einem Eckpunkte-Papier zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Das Eckpunkte-Papier aus dem Bundesumweltministerium zur EEG-Reform dient der Bundesregierung als Grundlage für eine Entscheidung, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll. Laut den Plänen der Regierung soll die EEG-Anpassung offenbar bereits Mitte Juni Bundesrat und Bundestag passieren. Sie ist Teil des Konzepts für einen raschen Ausstieg aus der Atomenergie.

Einspeisevorrang für Erneuerbare-Energien

An den Grundprinzipien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird laut übereinstimmender Berichte festgehalten: Strom aus erneuerbaren Quellen hat demnach weiterhin Einspeisevorrang. Im Falle eines Überangebotes von Ökostrom, also etwa bei starkem Wind, müssen weiterhin zunächst Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerke abgeschaltet werden.

Verlierer gibt es auch

Dem Eckpunkte-Papier zufolge soll vor allem die Windkraft auf See und die Geothermie mit weiteren finanziellen Anreizen vorangetrieben werden. Bei Windparks an Land und der Stromerzeugung durch Biomasse würde die Forderung dagegen zurückgefahren.

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