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incl. Honorarschutz: HDI hat Berufshaftpflicht-Versicherung überarbeitet

... für Architekten, Ingenieure und Sachverständige

(21.6.2010) Viele Aufträge, viele Herausforderungen und immer komplexere Anforderungen: Architekten, Ingenieure und Sachverständige kennen die umfangreichen und vielfältigen Risiken, die ihr Beruf mit sich bringt. HDI-Gerling hat daher die Berufshaftpflicht- Versicherung für diese Berufsgruppen erweitert. Neu sind folgende Merkmale:

  • Integrierte Umweltschadens-Basisversicherung mit gesonderter Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Tätigkeiten als Generalplaner, Energieberater und Mediator
  • Absicherung bei Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung bei unverschuldetem Versäumen der fünfjährigen Nachmeldefrist
  • Höhere Deckungssummen für die Büro- und Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Versicherungsschutz für selbst genutzte Photovoltaikanlagen inklusive Einspeisung ins öffentliche Netz
  • Honorarschutz

Warum der Honorarschutz so wichtig ist

Architekten, Ingenieure oder Sachverständige stehen in der Praxis immer häufiger vor dem Problem, dass die Auftraggeber Honorare einbehalten, obwohl die Leistungen vertragsgemäß erbracht worden sind. Zur Rechtfertigung werden dann oftmals Mängel vorgeschoben oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht, mit denen der Auftraggeber die Aufrechnung rechtfertigt. In dieser Situation bleibt nur die Möglichkeit, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um berechtigte Honoraransprüche durchzusetzen. Für den Fall, dass ein Bauherr im Zusammenhang mit einem behaupteten und unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Honorare einbehält, will der Honorarschutz von HDI-Gerling für die nötige Liquidität sorgen, indem er Versicherungsschutz für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten gibt. Neben der Klärung des Schadensersatzanspruchs ist auch die Prüfung der Höhe berechtigter Honorarforderungen vom Versicherungsschutz umfasst. - Besonderheiten des HDI-Gerling Honorarschutzes:

  • Beitragsfreie Mitversicherung des Honorarschutzes
  • Prüfung der Honorarforderung durch den Versicherer
  • Verbindlicher Honorarschutz – keine Rückforderung verauslagter Kosten
  • Keine Deckungssummenbegrenzung
  • Keine Quotenregelung bei Vergleichen
  • Keine zusätzliche Selbstbeteiligung
  • Honorarschutz auch bei außergerichtlichen Honorarforderungen

Auf Branchen abgestimmter Versicherungsschutz

Auf Basis der umfangreichen Erfahrung und Expertise von HDI-Gerling entwickeln hauseigene Juristen, Ingenieure, Bausachverständige, Techniker und Versicherungsexperten praxisnahe Berufshaftpflichtkonzepte. Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen wird somit ein Versicherungsschutz geboten, der speziell auf die individuellen Belange der Berufsgruppe abgestimmt ist.

Weitere Informationen zur Berufshaftpflicht-Versicherung können per E-Mail an HDI-Gerling angefordert werden.

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