KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” gestartet
(1.10.2024) Am 1. Oktober 2024 geht die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN) an den Start. Die KfW setzt KNN im Auftrag der Bundesregierung um und greift hierzu auf Mittel des BMWSB zurück, um den Zinssatz der Förderdarlehen gegenüber dem Marktzins zu verbilligen. Das neue Förderprodukt ist befristet bis zum 31. Dezember 2025.
„Das neue Produkt ,Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment´ fördert insbesondere das kostengünstige Bauen, so dass mehr Wohnraum im mittleren und unteren Preissegment geschaffen wird. Gleichzeitig möchten wir dafür sorgen, dass durch die effiziente Bauweise und den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert werden. So fördern wir Wohnungen, die zugleich klimafreundlich und bezahlbar sind”, so Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW.
Technische Mindestanforderungen für die KfW-Förderung KNN
- Effizienzhausstandard 55
- Optimierung der Wohnflächennutzung: je nach Größe der Wohnfläche ist eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten.
- Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes: So sollen Gebäude mit niedrigeren Baukosten entstehen und hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohner vermieden werden.
- Erfülllung der Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
- Kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse
Die Einhaltung der geforderten Standards müssen Experten für Energieeffizienz bestätigen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung und ist bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen.
Kunden beantragen die Förderdarlehen für den KNN über ihre Hausbank. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 EUR pro Wohneinheit. Es können verschiedene Laufzeiten, ab 4 Jahre bis max. 35 Jahre, gewählt werden. Der Zinssatz wird aus Mitteln des Bundes verbilligt und in der Regel für 10 Jahre festgeschrieben.
Anträge stellen können Investierende sowie Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden, u.a. Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder auch Wohnungsbaugenossenschaften. Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.
Auch für Nichtwohngebäude gibt es Fördermöglichkeiten. Kommunen erhalten einen Zuschuss, der direkt bei der KfW beantragt werden kann. Die aktuell gültigen Konditionen veröffentlicht die KfW ab 1. Oktober auf ihrer Webseite.
Die Förderprogramme
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296) | (KfW)
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (596) | KfW
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) | KfW
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), Baubranche, Architektur und Ingenieurbau bei BAULINKS.de
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