Steuerermäßigungen für energetische Gebäudesanierung
Neben der Förderung im Rahmen über die BAFA oder KfW ist die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen möglich. Die steuerliche Berücksichtigung erstreckt sich über drei Jahre und umfasst 20% der Aufwendungen von maximal 200.000 Euro.
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