Ab 2018 höhere Anforderungen an Baubeschreibungen bei Bauträgerverträgen
Ab 1. Januar 2018 unterliegen Bauträgerverträge neuen gesetzlichen Vorgaben: Die Baubeschreibung, die die wesentlichen Eigenschaften der Immobilie enthält, muss künftig einem gesetzlichen Mindestumfang genügen.
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