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FVHF gibt Leitlinie zur Qualität und Beurteilung von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden heraus

FVHF-Leitlinie „VHF Qualität und Beurteilung“
  

(7.6.2021) Wie lässt sich die Qualität einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF) beurteilen und welche Toleranzen sind zulässig? Wann ist das Erscheinungsbild beeinträchtigt und welche Grenzabweichungen sind vertretbar? Mit der neuen Leitlinie zur Beurteilungsmethodik und zu Toleranzen bei vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (VHF) gibt der Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden (FVHF) einen praxisorientierten Handlungsleitfaden heraus, der Bauherren, Planern und Verarbeitern Hilfestellungen zur VHF-Abnahme an die Hand gibt.

Fassaden tragen in einem erheblichen Maße zur Qualität eines Gebäudes bei: Neben der Gestaltung ist die technische Ausführung ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung dieser Schnittstelle zwischen Innen- und Außenraum. Die neue FVHF-Leitlinie legt den Rahmen für VHF-spezifische und teilweise nicht in Normen und Vorschriften geregelte Toleranzen fest. Beurteilt wird unter gebrauchsüblichen Bedingungen und mit der Berücksichtigung, dass es sich bei der VHF um eine unter Baustellenbedingungen handwerklich erstellte Bauleistung handelt.

Beurteilungsmethodik

Ausführlich geht die FVHF-Leitlinie im ersten Teil auf die Beurteilungskriterien ein und hält die Grundbedingungen für eine optische Beurteilung fest. Zur Bewertung der Qualität der Fassadenausführung stellt zum Beispiel die „Oswald-Matrix“ den Grad der optischen Beeinträchtigung die Gewichtung des optischen Erscheinungsbildes gegenüber. Hier kann die Bedeutung ...

  • des Merkmals für die Gebrauchstauglichkeit mit „sehr wichtig“ bis „unwichtig“ gewertet und
  • der Grad der optischen Beeinträchtigung von „sehr stark“ bis „geringfügig“ zugeordnet werden.

So lässt sich klar ablesen, ob es sich bei dem optischen Mangel um eine Bagatelle, eine hinnehmbare oder nicht hinnehmbare Beeinträchtigung handelt.

Auch zu den zulässigen Farbtoleranzen und zur Oberflächenqualität hält die FVHF-Leit­linie etablierte Beurteilungsmethoden bereit.

Zulässige Toleranzen

Maßabweichungen lassen sich im Bauprozess nie ganz vermeiden. Die DIN 18202:2019 07 regelt, welche Toleranzen zulässig sind. Diese gelten auch für vorgehängte hinterlüftete Fassaden und müssen bereits in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden. Wie genau die Begriffe zur Bewertung der Abweichungen definiert und die Grenzwerte interpretiert werden, fasst die FVHF-Leitlinie im zweiten Teil zusammen.

In übersichtlichen Tabellen und Matrizes sowie Detailzeichnungen werden die Grenzwerte für Maß-, Winkel- und Ebenheitsabweichungen veranschaulicht. Zusätzliche Toleranzanforderungen gelten bei sichtbaren Befestigungselementen sowie bei der Planung von Fugenbreite und Fugenversatz. In Fällen besonderer Anforderungen an die Fugen als Gestaltungselement sind vor Bauausführung beispielsweise Fugentoleranzen und ggf. alternative Toleranzausgleichsvarianten zu vereinbaren.

Eine Auflistung der normativen Bezüge und ein Literaturverzeichnis vervollständigen die technische Druckschrift, die von der FVHF-Projektgruppe unter Leitung von Technikvorstand Georg Stauber verfasst wurde.

Gegen eine Schutzgebühr von 9,95 Euro kann die FVHF-Leitlinie „VHF Qualität und Beurteilung“ per E-Mail an FVHF angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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