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Architekten und Ingenieure für Wettbewerb

(19.9.2005) Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer, und Dr.-Ing. Karl Heinrich Schwinn, Präsident der Bundesingenieurkammer, machten Mitte Spetember in Berlin deutlich, dass sich Architekten und Ingenieure zur Sicherung des Verbraucherschutzes für Wettbewerb gerade auch bei freiberuflichen Dienstleistungen einsetzen. Um Qualitätseinbußen zu Lasten der Verbraucher zu verhindern, dürfe der Leistungswettbewerb jedoch nicht einem schrankenlosen Preiswettbewerb zum Opfer fallen.

Anlass für die Äußerung der Präsidenten war die Veröffentlichung der aktuellen Mitteilung der EU-Kommission "Freiberufliche Dienstleistungen - Raum für weitere Reformen". Die Kommission stellt darin fest, dass in zahlreichen Mitgliedstaaten der EU immer noch Regelungen gelten, die den Wettbewerb gravierend einschränken und fordert die Mitgliedstaaten und die Berufskreise auf, die Bereitstellung freiberuflicher Dienstleistungen zu modernisieren.

"In der Bundesrepublik Deutschland sind Architekten und Ingenieure bereits im Sinne der Lissabon-Strategie tätig geworden", betonte Schmid. So wurden früher bestehende Werbeverbote inzwischen nahezu vollständig abgebaut. Auch wettbewerbshemmende Honorarempfehlungen der Berufsstände ("Festpreise"), wie sie zu einem Einschreiten der Kommission gegen Belgien geführt haben, existieren in Deutschland nicht.

Schwinn ergänzte, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eine gesetzliche Regelung darstelle, "die zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter erforderlich ist, aber auch erhebliche Verhandlungsspielräume eröffnet und damit europarechtlichen Vorgaben gerecht wird."

Die Forderungen nach weiterer Öffnung, die auch der Bundesrat erhoben hatte, sind aufgegriffen worden; die Vorschläge der Architekten und Ingenieure gehen sogar noch darüber hinaus. "Mit der Umsetzung dieser Vorschläge", so Schmid weiter, "würde die Bundesregierung den Vorstellungen der Kommission noch weiter entgegenkommen."

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