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"Öffentliche Hand grenzt Mittelstand bei der Auftragsvergabe aus!"

  • Schwarzbuch gegen Vergabeverstöße gefordert

(27.7.2005) "Der verstärkt festzustellende Trend der öffentlichen Hand, Aufträge bevorzugt an große Konsortien und Generalunternehmer unter Ausschaltung der mittelständischen Bau- und Ausbauwirtschaft zu vergeben, muss schleunigst gestoppt werden. Die derzeit laufende Ausschreibung von Dienstleistungen der Gebäudebewirtschaftung durch die Berliner Charité ist ein bezeichnendes Beispiel dafür, dass die Forderung nach mittelstandsgerechten Vergaben immer mehr zu einem Lippenbekenntnis der Politik verkommt." Dies erklärte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Heinz-Werner Bonjean, in Berlin.

"Der Gesetzgeber selbst betont im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in den Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau- und Lieferleistungen (VOB und VOL) die Notwendigkeit, öffentliche Aufträge insbesondere durch Aufteilung der Aufträge in angemessene Größen mittelstandsgerecht zu vergeben. Nur so haben die die Bau- und Ausbauwirtschaft prägenden mittelständischen Unternehmen überhaupt eine Chance, an öffentliche Aufträge zu kommen. Das Berliner Beispiel zeigt, dass durch die Vergabe von Aufträgen in Größenordnungen bis zu 700 Mio. Euro und mehr an einen einzelnen Auftragnehmer der Mittelstand völlig auf der Strecke bleibt.", so Bonjean weiter.

"Wem ist damit gedient, wenn unter vermeintlichen Kosteneinsparungen Aufträge, die bisher an mittelständische, vor Ort ansässige qualifizierte Unternehmen vergeben wurden, zu einem Megaprojekt gebündelt werden und einem Auftragnehmer erteilt werden? Die Folgen sind verheerend: zahlreiche Unternehmen verlieren Aufträge und müssen daher Arbeitsplätze abbauen. Sie haben dann auch keine Chance mehr auf auskömmliche Preise beim Einsatz von tarifgebundenen Arbeitnehmern.", so Bonjean.

"Dem Ganzen wird jedoch bei der Berliner Charité dadurch die Krone aufgesetzt, dass durch einen steuerlichen Buchungstrick die Aufträge künftig vergeben werden, ohne dass die Charité hierfür Umsatzsteuer abführen müsste. Damit wird dann die öffentliche Hand, also in dem Fall das Land Berlin als Eigentümer der Charité, auch noch um Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe gebracht - Einnahmen, die ihr bei mittelstandsfreundlicher Vergabe zufließen würden.", merkte Bonjean an.

"Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert, eine mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Teilung in Fach- und Teillose zu gewährleisten. Nur hierdurch wird sichergestellt, dass die mittelständischen Unternehmen, die die Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland schaffen, angemessen bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Die mit Steuergeldern finanzierte Vergabe von Aufträgen muss sich an diesen Vorgaben wieder stärker orientieren, wenn der Mittelstand in Deutschland noch eine Chance haben soll. Viele unserer Arbeitnehmer stehen heute schon auf der Straße. Die mittlerweile systematischen Verstöße gegen das Vergaberecht müssten in Form von Schwarzbüchern dokumentiert werden, um den Auftraggebern einen Spiegel vorzuhalten.", so Bonjean abschließend.

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