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Bauverzögerungen bei 11 Infrastrukturprojekten durch Lärmschutzklagen

(28.1.2019) In ihrer Antwort (Bundestags Drucksache 19/7047) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion führt die Bundesregierung elf Infrastrukturprojekte im Bereich Schiene auf, die sich aufgrund von Lärmschutzklagen Betroffener verzögert haben. Im Bereich der Bundeswasserstraßen sind laut Bundesregierung Verzögerungen von Bauprojekten des Bundesverkehrswegeplans durch Lärmschutzklagen nicht bekannt. Was den Bereich Straße angeht, so liegen der Bundesregierung der Vorlage zufolge dazu „keine statistisch auswertbaren Daten“ vor, weil nämlich die Länder die Bundesfernstraßen gemäß Artikel 85 und 90 Grundgesetz in Auftragsverwaltung planen, bauen, erhalten und betreiben.

Bild aus dem Beitrag „Schnellbausystem, wenn marode Lärmschutzwände zu sanieren sind“ vom 21.9.2016 (Foto © Rau Geosystem Süd GmbH)

Die Hauptgründe für Verzögerungen bei Schienenneu- und -ausbauvorhaben sind laut Regierung ...

  • aufwändige Trassenfindungsverfahren,
  • notwendige Umplanungen infolge von Regelwerksänderungen,
  • zeitliche Verzögerungen in den Planfeststellungsverfahren sowie
  • fehlende haushalterische Voraussetzungen.

Zudem könnten sich in der Realisierungsphase unvorhergesehene Sachverhalte ergeben, welche die Bauzeit verlängerten oder zeitaufwändige Änderungen an den rechtsbeständigen Planunterlagen erforderlich machten. Der Planungsaufwand für Verkehrsvorhaben sei abhängig von der Komplexität des materiellen Sachverhalts und der Rechtslage in allen einschlägigen Rechtsbereichen - heißt es in der Antwort.

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