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Fachverband Mineralwolleindustrie erinnert an die zweite BEG-Stufe ab Juli 2021

(8.6.2021) Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Immobilienbesitzer sowie - mit Genehmigung des Vermieters - auch Pächter und Mieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit nur einem Antrag höhere Fördergelder denn je erhalten, um ihre Immobilie energetisch modernisieren. Die BEG-Förderung ist wahlweise als Investitionszuschuss oder als Förderkredit mit Tilgungszuschüssen möglich. Ab dem 1. Juli können auch Bauherren Zuschüsse beantragen.

Dämmung & Co.: 20% Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen

Hausbesitzer, die ihr Gebäude Schritt für Schritt passend zum eigenen Zeitplan und Geldbeutel sanieren möchten, haben heute schon zwei Möglichkeiten zum Erhalt staatlicher Fördergelder:

  • Mit der steuerlichen Förderung lassen sich energetische Einzelmaßnahmen am Haus – wie zum Beispiel eine Dämmung von Dächern, Wänden oder Geschoss­decken - drei Jahre lang von der Steuer absetzen. Bei einer Investitionssumme von maximal 200.000 Euro gibt es für jede Maßnahme 20% Förderung und damit bis zu 40.000 Euro Steuervorteile.
  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden fördert seit Januar 2021 auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit ihrem Teilprogramm „Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Bei einer maximal förderfähigen Investitionssumme von 60.000 Euro erhalten Sanierer eines Wohnhauses für jede Maßnahme bis zu 12.000 Euro (20%). Für Nichtwohngebäude werden 20 Prozent der Sanierungskosten pro Quadratmeter Nettogrundfläche gefördert, das sind bis zu 200 Euro/m².

Darüber hinaus gibt es bei der BEG EM zusätzlich einen Bonus von 5% für die Wohnhaussanierung, wenn diese an einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gemäß „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geknüpft wird.

Neu ab Juli: Bis zu 50 Prozent Förderung für Effizienzhäuser und Effizienzgebäude

Zum 1. Juli 2021 treten zwei weitere Teilprogramme der BEG in Kraft: „Wohngebäude“ (BEG WG) und „Nichtwohngebäude“ (BEG NWG): Wird ein Wohngebäude zum Effizienzhaus saniert, können bei einer maximal förderfähigen Investitionssumme von 150.000 Euro bis zu 50% der Kosten und somit bis zu 75.000 Euro gefördert werden. Zusätzlich kann man auch hierbei vom iSFP profitieren, denn mit Erreichen der im iSFP definierten Effizienzhaus-Stufe lassen sich für  entsprechende Maßnahmen zusätzliche 5% iSFP-Bonus erzielen.

Ferner sind für Wohnungsneubauten staatliche Zuschüsse von bis zu 37.500 Euro (25%) im Rahmen der BEG WG möglich.

Weil eine höhere Energieeffizienz auch bei den vielen Nichtwohngebäuden zu mehr Energieeinsparung und damit Klimaschutz führt, werden diese ebenfalls stärker gefördert: Bei der Sanierung zum Effizienzgebäude ermöglicht die BEG NWG Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Investitionssumme und damit bis zu 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche.

Neugebaute Nichtwohngebäude mit Effizienzgebäude-Stufe sind bis zu 450 Euro/m² (22,5 %) förderfähig.

Der Fachverband Mineralwolleindustrie (FMI) hat zu dem Thema einige Whitepapers erstellt, die sich direkt downloaden lassen:

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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