Vergaberecht: Bietergemeinschaften sollten dem Insolvenzrisiko vorbeugen
Große Unsicherheit tritt ein, wenn in einem Vergabeverfahren ein bietendes Unternehmen
insolvent wird: Der Bieter bzw. seine Bietergemeinschaft fürchten um den
Auftrag, bei anderen Bietern steigt die Hoffnung auf den Zuschlag und die
Vergabestelle hat zusätzlich schwierige Herausforderungen zu bewältigen.
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