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Überarbeitung der Berliner Bauordnung nach Verbändebeteiligung abgeschlossen

(16.2.2005) Nach Abschluss der Verbändebeteiligung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Entwurf für das Gesetz zur Vereinfachung des Berliner Baurechts (Bauvereinfachungsgesetz) mit der Neufassung der Berliner Bauordnung überarbeitet.

Insgesamt wurden 89 Fachkreise und Verbände, die Senatsverwaltungen, der Landesbeauftragte für Behinderte, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie die Bezirksämter von Berlin zu den gravierenden Änderungen im Bauordnungsrecht beteiligt bzw. informiert. Ferner ist der Entwurf in der Fassung des vierten Referentenentwurfes gleichzeitig den Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin zugeleitet worden.

Zum vierten Referentenentwurf in der Fassung vom 02.07.2004 gingen 28 Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen ein. Aus der Verbändebeteiligung haben sich keine völlig neuen, bisher nicht betrachteten Fragestellungen und Erkenntnisse ergeben. Die wesentlichen Kritikpunkte, die im Rahmen der Verbändebeteiligung geäußert wurden, waren bereits bekannt und sind im Vorfeld innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und auch mit einem Teil der Verbände bzw. anderen Verwaltungen erörtert worden.

Die sich im Ergebnis aus den Beteiligungen ergebenden Änderungen sind in die Vorlage an den Senat von Berlin (fünfter Referentenentwurf - Stand 22.12.2004) eingearbeitet worden. Insbesondere wurden bereits bestehende Berliner Regelungen für das barrierefreie Bauen wieder aufgenommen. Diese von der Musterbauordnung abweichenden Vorschriften haben sich in Berlin bewährt und fördern eine Integration mobilitätsbehinderter Mitbürger.

Der Leitgedanke des Gesetzentwurfes bleibt unverändert. Er beruht auf einer Beschränkung im Verfahrens- wie im materiellen Recht auf die aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen. Dabei soll das Prüfprogramm der Baugenehmigungsverfahren reduziert und das materielle Bauordnungsrecht dereguliert und vereinfacht werden.

Das neue Bauordnungsrecht gibt den am Bau Beteiligten mehr Verantwortung und Freiräume, selbstverständlich ohne dabei die Belange von Sicherheit und Ordnung zu vernachlässigen. Mit dieser Strukturreform wird die Verwaltung von unnötigen Vollzugsaufgaben entlastet.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr den anderen Senatsverwaltungen und dem Rat der Bürgermeister vorgelegt, damit sie dem neuen Berliner Baurecht ihre Zustimmung geben. Anschließend wird der Gesetzentwurf voraussichtlich noch vor der Sommerpause dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Beratung vorgelegt werden.

Die neue Bauordnung soll bis zum Ende dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

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