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Mietrecht: Homosexualität ist kein Kündigungsgrund

(26.7.2003) Mietern darf nicht wegen ihrer Homosexualität gekündigt werden - so entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Damit gaben die Richter der Klage eines Österreichers statt, der sich durch ein anders lautendes Urteil des Obersten Gerichtes in Wien diskriminiert wühlte.

Der Fall: Der Kläger hatte sich von 1989 bis 1994 eine Wohnung mit einem Freund geteilt. Nachdem der Lebensgefährte an Aids gestorben war, wollte der Kläger gegen den Willen des Vermieters in der Wohnung wohnen bleiben.

Die Entscheidung: Die Straßburger Richter widersprachen der Entscheidung aus Wien, laut der nur Familienangehörige Recht auf Übernahme einer Mietwohnung hätten. Diese Auffassung verstoße gegen das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention, lautet nun das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Zwar sei der Schutz der traditionellen Familie prinzipiell richtig. Doch müsse die Andersbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare im Einzelfall mit schwer wiegenden Argumenten begründet werden.

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