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Urteil: Laub fegen auf dem Gehweg

(26.10.2002) Morgens früh um sieben Uhr können Passanten noch nicht erwarten, dass die Bürgersteige vom Laub befreit sind, mahnen ARAG Experten. Wer zu dieser frühen Stunde bereits auf den Beinen ist, muss selbst darauf achten, auf rutschigem Laub nicht auszurutschen, darauf weist auch ein Urteil des Landgerichtes Frankfurt hin (LG Frankfurt a.M., AZ: 2/23 O 368/98).

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