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Bauherr trägt Verantwortung für Bauausführung

(19.8.2003) Das so genannte "vereinfachte Genehmigungsverfahren" will in vielen Bundesländern das Bauen erleichtern. Aber, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB): Der Bauherr ist auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren, in dem die Bauaufsichtsbehörde nicht die Pflicht hat, z.B. die Richtigkeit der statischen Berechnungen für das konkret genehmigte Bauvorhaben zu prüfen, dafür verantwortlich, dass die tatsächliche Bauausführung den genehmigten Bauvorlagen entspricht.

"Außerdem", so der VPB-Vorsitzende Erich Herf, "muss, auch wenn Bauherren in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe bauen, immer ein Fachmann die Arbeit überwachen. Weicht ein Bauherr wiederholt von den geprüften statischen Vorgaben ab, oder weist der in Selbsthilfe realisierte Bau eklatante handwerkliche Mängel auf, dann muss das Bauwerk unter Umständen abgebrochen werden, mindestens aber von Fachfirmen komplett saniert werden. Dafür wird ein genau festgelegter Sanierungsplan aufgestellt, nach dem dann das Gebäude überarbeitet wird.

"Das wird unglaublich teuer", warnt Erich Herf. "Unsere Sachverständigen raten deshalb dringend allen Bauherren, sich nicht nur exakt an die geprüften statischen Berechnungen zu halten, sondern sich auch einen Bauberater zu engagieren, der ihnen bei der Ausführung zur Seite steht."

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