Interview: So werden Sicherheitseinrichtungen rund ums Tor eingebaut
Achim Schröter (Teckentrup)
(9.8.2013) Sicherungs-Systeme bei der (Tor-)Montage müssen besonders sorgfältig ausgeführt werden – haben sie doch gegebenenfalls sogar Menschenleben zu retten. Mit zunehmender Automatisierung steigen die vorgeschriebenen Maßnahmen; so gelten beispielsweise für elektrische Tore mehr Vorschriften als für manuell betriebene. Dazu unser Interview mit Achim Schröter, Sicherheitsexperte beim Torhersteller Teckentrup, mit Tipps und Tricks für den normgerechten und zuverlässigen Einbau.
Frage: Gleich zum Einstieg: Worauf sollten Profis besonders achten, wenn sie die Installation von Sicherheitseinrichtungen an Toren prüfen?
Schröter: Kein Abweichen von den Einbauvorschriften! Wer eine Montage „Marke Eigenbau“ akzeptiert, verliert mit Sicherheit an Sicherheit – und nimmt einen Verstoß gegen die bauaufsichtliche Zulassung hin. Diese Vorschriften sollten also auch bei der Bauüberwachung vorhanden sein. Selbstverständlich sind alle Normen zu beachten.
Der Montagebetrieb steht zwar in der Haftung - und als „Inverkehrbringer“ der Anlage bestätigt er bei der Abnahme, dass alles in Ordnung ist. Dennoch raten wir jedem Gebäudemanager, selbst zu schauen, ob der Einbau auch tatsächlich korrekt ausgeführt wurde.
Frage: Gibt es typische Fehlerquellen bei der Montage der Sicherheitstechnik?
Schröter: Schon bei der Ausschreibung bzw. technischen Beratung sollte das Thema Sicherheit abgestimmt werden. Es kommt immer wieder vor, dass nicht genau darauf geachtet wird, wo die Toranlage eingebaut wird. So kann es passieren, dass nicht alle Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Die Vorgaben an Tore in öffentlichen Gebäuden z.B. zur Tiefgarage eines Hotels oder eines Einkaufzentrums sind höher als für Tore im nicht-öffentlichen Einsatz – beispielsweise auf einem eingezäunten Industriegelände. Erfahrene Montagebetriebe weisen übrigens im Vorfeld ihre Auftraggeber auf das vorgeschriebene Sicherheitsniveau hin.
Frage: Manch einer wird sich denken, allzu viel wird schon nicht passieren ...
Schröter: Nicht vorhandene, falsch installierte oder nicht mehr funktionsfähige Sicherheitseinrichtungen kosten im schlimmsten Fall nicht nur Geld, sondern Menschenleben.
Es bleibt immer das Haftungsrisiko. Wenn z.B. eine gesetzlich vorgeschriebene Lichtschranke fehlt, wird der Torbetreiber zunächst den Montagebetrieb in Regress nehmen - auch bei Sachschäden. Doch was ist, wenn der Betrieb gar nicht mehr existiert? Wer als Betreiber die vorgeschriebenen Wartungen nicht ausführen lässt, tappt ebenso schnell in die Haftungs-Falle.
Wenn die vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen durchgeführt werden, ist schon viel erreicht. Dieses sorgt im Normalfall für einen sicheren und zuverlässigen Lauf der Tore und beugt Unfällen vor. Versierte Montagebetriebe bieten den „Tor-TÜV“ als Service-Leistung an – selbstverständlich nicht kostenfrei.
Frage: Was tun die Hersteller, um Fehler zu vermeiden?
Schröter: Zum ersten: Sie vermitteln Know-how - mit Schulungen, damit der Metallbauer seinen Auftraggeber richtig beraten kann, und mit Seminaren zum Einbau. Auch aussagekräftige Montage-Anleitungen helfen den Handwerkern, die Bauteile korrekt - also nach Herstellerangaben - zu montieren. Bewährt haben sich auch unsere animierten Montage-Filme, die wir auf unserer Website bereithalten. Und zum Abschluss: Bei guten Bauelementen sind die Befestigungspunkte fix vorgegeben. Also fallen manche Fehlerquellen von vornherein weg.
Frage: Ist es sinnvoll, Sicherheitstechnik am Tor nachzurüsten?
Schröter: Dies lässt sich nur fallbezogen beantworten. Baut der Metallbauer ein Tor ein und stellt fest, dass vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen fehlen, darf er das Tor ohnehin nicht übergeben, sondern muss es sperren, bis alle Vorgaben erfüllt sind.
Soll bei einem bestehenden Tor nachträglich die Sicherheit erhöht werden, ist das durchaus möglich. Weil dabei eine neue Konformitäts-Erklärung notwendig werden kann, ist dieser Schritt in manchen Fällen allerdings sehr aufwändig. Hier sollten die Auftraggeber eng mit dem Verarbeiter zusammenarbeiten, damit beide Seiten wissen, wem welche Pflicht obliegt.
Weitere Informationen zu Toren können per E-Mail an Teckentrup angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- BAS.T-Studie zu Industrietoren: Architekten haben andere Prioritäten als Betreiber (6.5.2012)
- Berichtsheft Nr. 17: Einbau von Feuerschutztüren und -toren in Wände aus Porenbeton (1.3.2012)
siehe zudem:
- Hallentore und Garagentore im Tor-Magazin auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Baurecht, Türen und Tore bei Baubuch / Amazon.de