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Der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen appelliert an Vermittlungsausschuss: Wohneigentum in die Rentenreform sachgerecht einbeziehen

(11.3.2001) Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen hat an den Vermittlungsausschuss appelliert, das selbstgenutzte Wohneigentum und das genossenschaftliche Wohnen in die Rentenreform sachgerecht einzubeziehen. GdW-Präsident Lutz Freitag wies darauf hin, dass es andernfalls zu einer gravierenden Umlenkung der Finanzströme kommen könne: weg von den auch im Hinblick auf die Baukonjunktur so wichtigen Sektor der Bau- und Wohnungswirtschaft und hin zu den reinen Finanzprodukten. Der frühere Vorsitzende der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfA sagte: "Damit würde auch die realwirtschaftliche Absicherung der Altersvorsorge, wesentlich verschlechtert, die heute durch selbstgenutzte Wohnimmobilien erfolgt. Wer auf reine Finanzprodukte setzt, verkennt, dass deren Vorsorgewirkung - ebenso wie die Umlagefinanzierte gesetzliche Rente - von der zukünftigen demographischen Entwicklung abhängt."

Der GdW-Präsident betonte, dass die Wohnimmobilie eine echte realwirtschaftliche Absicherung im Alter darstellt: Sie erspart eine sonst hohe Mietkostenbelastung, ohne die junge Generation zu belasten. Sie entspricht auch sonst in besonderer Weise der Generationengerechtigkeit: Die schuldenfreie Immobilie wird im Zuge der Vererbung zur Basis der Alterssicherung für die folgende Generation. Die Politiker dürfen nicht ignorieren: Die selbstgenutzte Wohnimmobilie steht bei rund 80 % der Bevölkerung ganz oben auf der Liste der bevorzugten Anlageformen. Der GdW hat zusammen mit anderen Spitzenverbänden konkrete Gesetzesvorschläge und Berechnungen (www.gdw.de) vorgelegt, die zeigen, dass die angeblichen Probleme der Besteuerung oder der Sicherung des steuerlich geförderten Kapitals alle lösbar sind.

Die jetzt diskutierte Anhebung der Bausparförderung bezeichnete Freitag als "weiße Salbe" und keine innovative Problemlösung.

Der GdW forderte deshalb alle Parteien im Vermittlungsausschuss auf, sich für die selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entscheiden. Es gäbe eine fatale Wählertäuschung mit Nachwirkungen für die Bundestagswahl, wenn nach den Landtagswahlen gegen das Wohneigentum entschieden würde.

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