EU-Verordnung führt zu Änderungen beim Bauproduktengesetz
(29.7.2012) Die bisher geltende EU-Bauproduktenrichtline wird durch die EU-Bauproduktenverordnung ersetzt. Die Verordnung sieht einen neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung und CE-Kennzeichnung von Bauprodukten vor. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (17/10310) eingebracht.
Die Regierung erläutert, dass in den Zuständigkeitsbestimmungen bewährte Regelungen in der Sache beibehalten und neue Aufgaben sachgemäß zugordnet würden. Das Deutsche Institut für Bautechnik soll als technische Bewertungsstelle für alle der EU-Bauproduktenverordnung unterfallenen Bauprodukte tätig werden.
Zur Erinnerung: Die neue Verordnung (EU) Nr. 305/ 2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten wurde am 4. April 2011 im EU-Amtsblatt bekanntgemacht. Sie löst die Bauproduktenrichtlinie aus dem Jahr 1988 ab.
Inhaltlich geht es der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPV) um die
Beseitigung von Handelshemmnissen im Binnenmarkt. Dabei gibt es
eine Besonderheit: Es bleibt bei einer mitgliedstaatlichen
Zuständigkeit für die sich aus dem Bauwerk ergebenden
Anforderungen an Bauprodukte. EU-rechtlich werden nur die
Verfahren des Nachweises, dass ein Produkt diese Anforderungen
auch erfüllt, vereinheitlicht. Dies geschieht in harmonisierten
technischen Normen und durch einzelproduktbezogene technische
Bewertungen, die ein Hersteller bei den von den Mitgliedstaaten
einzurichtenden Bewertungsstellen beantragen kann. Anschließend
ist er befugt und verpflichtet, die CE-
Neu ist, dass die Kommission durch delegierten Rechtsakt in Zukunft bezogen auf einzelne Inhaltsstoffe oder Leistungswerte europaweit gültige, einheitliche Schwellenwerte festsetzen kann - ein Schritt hin zu einer nachhaltigkeitsbezogenen Gesetzgebung im Bauproduktenrecht.
Die EU-BauPV enthält eine gespaltene Inkrafttretensregelung. Die die Wirtschaftsakteure betreffenden Regelungen treten am 1.7.2013 in Kraft. Einige wenige Bestimmungen, die notwendig sind, damit von Seiten der Kommission und der Mitgliedstaaten hierfür die Voraussetzungen geschaffen werden können, sind dagegen bereits am 24.4.2011 in Kraft getreten.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Universal Design - Chancen und Konsequenzen (nicht nur) für Türen und Tore (12.7.2012)
- Infoschrift zur neuen Bauproduktenverordnung von der Deutschen Bauchemie (1.7.2012)
- Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB) gegründet (13.5.2012)
- Flexible technische Dämmstoffe von Armaflex verfügen als erste über ein CE-Zeichen (13.1.2012)
- Forschungsprojekt „EPDs für transparente Bauelemente“ abgeschlossen (15.12.2011)
siehe zudem: