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HEA-Kurzgutachten zeigt Umsetzungsmöglichkeiten neuer EU-Vorgaben zur Innenraumluftqualität

(28.04.2026) Mit der novellierten EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) werden erstmals Anforderungen an die Innenraumluftqualität formuliert. Vor dem Hintergrund zunehmender Luftdichtheit im Neubau und bei Sanierungen gewinnt dieses Thema an Bedeutung. Ein Kurzgutachten des ITG Dresden im Auftrag der HEA (Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung) gibt hierzu Orientierung und zeigt mögliche Umsetzungsansätze auf.

Deckblatt der Kurzstudie „Optionen zur Umsetzung der Anforderungen an die Raumluftqualität in der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) im nationalen Energieeinsparrecht”. (Bild: HEA, ITG Dresden) 

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Anforderungen für Wohngebäude praxisnah umsetzen lassen, ohne zusätzliche komplexe Regelwerke einzuführen. Als Grundlage werden bestehende Normen wie die DIN/TS 18599:2025 sowie die DIN 1946-6 herangezogen. Ergänzend werden Maßnahmen wie Fensterlüftung, Filtertechnik und Sensorik vorgeschlagen.

Für die Festlegung der Raumluftqualität kann der bereits in der energetischen Bilanzierung berücksichtigte Mindestaußenluftwechsel nach DIN/TS 18599-10 genutzt werden. Dieser Ansatz gilt für Neubau und Bestand und könnte als Grundlage für eine gesetzliche Verankerung dienen. Die erforderlichen Luftwechselraten lassen sich flexibel durch unterschiedliche Lüftungskonzepte umsetzen.

Ergänzend wird für Wohngebäude der Einsatz bedarfsgeführter Lüftungssysteme nach DIN 1946-6 empfohlen, insbesondere bei neuen oder zu erneuernden Anlagen. Bei freier Lüftung, etwa über Fenster, können zusätzliche Sensorlösungen wie Lüftungsanzeigen zur Unterstützung beitragen.

Hintergrund zur EU-Richtlinie

Die EPBD bildet den europäischen Rahmen zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050. Die überarbeitete Richtlinie trat im Mai 2024 in Kraft und muss bis Ende Mai 2026 in nationales Recht überführt werden. Dabei werden erstmals Anforderungen an die Innenraumluftqualität berücksichtigt.

Die konkrete Ausgestaltung bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Für Nichtwohngebäude sollen sowohl Anforderungen an die Luftqualität als auch an die technische Ausstattung definiert werden. Für Wohngebäude ist die technische Ausstattung optional, die Anforderungen an die Luftqualität müssen jedoch festgelegt werden.

Gutachten verfügbar

Das Kurzgutachten wurde vom ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH erstellt und durch eine HEA-Projektgruppe begleitet. Es steht kostenfrei zur Verfügung und kann per Mail angefragt werden.

Weitere Informationen können per E-Mail an HEA angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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