Gebäudetyp E: ARGE Baurecht warnt vor neuen Haftungs- und Streitrisiken
(19.06.2026) Der Gebäudetyp E soll dazu beitragen, Baukosten zu senken und Planungsprozesse zu vereinfachen. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht) entstehen durch die geplanten Regelungen jedoch neue rechtliche Unsicherheiten für Bauunternehmen, Architekten, Bauträger und Auftraggeber.
Neuer Vertragstyp mit offenen Rechtsfragen
Das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium haben Eckpunkte für die Einführung des Gebäudetyps E vorgelegt. Ziel ist ein rechtssicherer „einfacher Standard”, der Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik erleichtern soll. Rechtsanwalt Yannic Linnemann, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied der ARGE Baurecht, bewertet die Pläne zurückhaltend: „Der Gebäudetyp E ist politisch gewollt und wirtschaftlich nachvollziehbar. Die Hoffnung, damit auch die Zahl der Baurechtsstreitigkeiten zu senken, wird sich jedoch nicht erfüllen. Neue Begriffe, neue Vertragspflichten, neue Beweisthemen – das ist nicht weniger, sondern anders.”
Nach Einschätzung Linnemanns werden viele der vorgesehenen Regelungen keine grundlegend neue Rechtslage schaffen. Bereits heute seien Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraglich möglich, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
Was bedeutet künftig „einfacher Standard”?
Ein zentraler Streitpunkt dürfte die Definition des sogenannten einfachen Standards werden. Nach den Eckpunkten soll dieser überall dort gelten, wo technische Baubestimmungen keine konkreten Anforderungen formulieren. Gleichzeitig soll weiterhin eine „zeitgemäße Gebrauchstauglichkeit” gewährleistet sein. Beide Begriffe seien jedoch rechtlich nicht eindeutig definiert und könnten je nach Gebäudetyp, Nutzung und technischem Fortschritt unterschiedlich ausgelegt werden. Aus Sicht der ARGE Baurecht könnte dies neue Konfliktfelder schaffen. Da bewusst von bisherigen Standards abgewichen werden soll, müssten Gerichte und Sachverständige vielfach Einzelfallentscheidungen treffen.
Bedeutung von DIN-Normen wird neu eingeordnet
Besondere Aufmerksamkeit richtet die ARGE Baurecht auf eine geplante Klarstellung im Zusammenhang mit DIN-Normen. Danach sollen DIN-Normen nicht automatisch als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten. Maßgeblich soll weiterhin der Einzelfall bleiben. Ob eine technische Regel tatsächlich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, müsste gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden. Linnemann sieht darin eine notwendige Präzisierung: „Die Klarstellung korrigiert eine fragwürdige Praxis, die der zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ohnehin nicht teilt. Sie ist überfällig und schafft Klarheit im Beweisrecht.”
Umfangreiche Aufklärungspflichten vorgesehen
Als besonders haftungsträchtig bewertet die ARGE Baurecht die vorgesehenen Informations- und Aufklärungspflichten. Auftraggeber müssten künftig detailliert über den reduzierten Standard, dessen Auswirkungen sowie die erwarteten Kosteneinsparungen informiert werden. Werden diese Angaben fehlerhaft oder unvollständig gemacht, könnte der Vertrag nach Auffassung der Juristen auf den herkömmlichen Standard zurückfallen. Zudem sollen Informationspflichten entlang der gesamten Vermarktungskette gelten. Davon betroffen wären nicht nur Planer und Bauunternehmen, sondern auch Bauträger, Projektentwickler sowie Investoren, die entsprechende Gebäude verkaufen oder vermieten.
Mehr Rechtssicherheit oder neue Konflikte?
Ob der Gebäudetyp E tatsächlich zu mehr Planungssicherheit und weniger Baukosten führt, bleibt nach Einschätzung der ARGE Baurecht offen. Während die politische Zielsetzung grundsätzlich nachvollziehbar sei, werde die praktische Ausgestaltung voraussichtlich zahlreiche neue Rechtsfragen aufwerfen. Die Einführung eines neuen Vertragstyps könne deshalb zwar neue Spielräume beim Bauen eröffnen, gleichzeitig aber auch neue Streitfelder im Bau- und Architektenrecht schaffen.
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siehe zudem:
- Baupolitik, Baubranche, Architektur und Ingenieurbau bei Baulinks.de
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