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Bund fördert Klimavorsorge an der Gebäudehülle - inklusive außenliegender Verschattungselemente

(06.07.2026) Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) zählen auch außenliegende Verschattungssysteme zu den förderfähigen Maßnahmen an der Gebäudehülle. Fachbetriebe des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz e.V. (BVRS) beraten zu geeigneten Lösungen und prüfen die Förderfähigkeit im konkreten Anwendungsfall.

Rollläden, Raffstoren und Markisen zählen zu den außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen, die mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden können.
(Grafik: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V., BVRS)
 

BEG EM: Eckdaten für das Fachhandwerk

  • Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro.
  • Je Wohneinheit sind bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Jahr ansetzbar.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und genehmigten Maßnahmen erhöht sich die Grenze auf bis zu 60.000 Euro; bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen ist ein Bonus von 5 % möglich.

Weitere Informationen können per E-Mail an Bundesverband Rollladen Sonnenschutz e.V. angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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