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Schutz für Mieter der TLG-Wohnungen

(29.4.2013) Nach dem Verkauf der TLG Wohnen an die TAG Immobilien AG besteht ein unbefristeter Schutz vor Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen Verhinderung der angemessenen Verwertung für ältere oder schwerbehinderte Bestandsmieter, er­klärt die Bundesregierung in einer Antwort (17/13043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12939). Die Bundesregierung bestätigt, dass die Ge­schäftsanteile der TLG Wohnen an zwei Unternehmen aus dem Konzern der TAG Immobilien AG veräußert wurden. Die erwerberseitig gewählte Struktur stehe im Ein­klang mit dem geltenden Steuerrecht, wird versichert.


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