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Darlehenszinsen bei Gebäudefinanzierung durch ein Ehepaar

(10.9.2000) Eheleute müssen bezüglich der Steuern aufpassen, wenn ein Mietwohngebäude nicht gemeinsames Eigentum ist und der Eigentümer die Finanzierung des Objekts seinem Ehepartner überlässt. Es besteht dann die Gefahr, dass das Finanzamt den Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten von den Vermietungseinkünften nicht zulässt.

Laut Wüstenrot trifft der Bundesfinanzhof zu dieser Frage im Urteil vom 2. Dezember 1999 (Az.: IX R 94/95) klare Aussagen. Im Urteilsfall hatten Eheleute gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes aufgenommen, das allein der Ehefrau gehört. Da die Zinsen von einem gemeinsamen Konto der Eheleute beglichen wurden, akzeptierte das Finanzamt davon nur 50 Prozent als Werbungskosten. Der Bundesfinanzhof nun sieht dies zumindest dann anders, wenn ein gesamtschuldnerisch aufgenommenes Darlehen - wie im ent-schiedenen Fall - "aus einem Topf" bedient wird. Die Aufwendungen seien in vollem Umfang als für Rechnung der Eigentümerin gezahlt anzusehen und somit steuerlich voll bei ihr zu berücksichtigen.

Wie Wüstenrot weiter berichtet, macht der Bundesfinanzhof ausdrücklich darauf aufmerksam, dass diese Sicht nicht für Darlehen gilt, die ein Ehegatte allein zur Finanzierung der Immobilien des Partners aufgenommen hat. Hier könnte ein Werbungskostenabzug nur erreicht werden, wenn der Eigentümer die Zinsen aus eigenen Mitteln bezahlt, die für das von seinem Ehepartner alleine aufgenommene Darlehen anfallen.

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