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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden


  

(28.4.2013) Der Deutsche Bundestag hat ohne Gegenstimme das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebau­rechts“ verabschiedet. Damit wird der zweite Teil der Baupla­nungsrechtsnovelle umgesetzt. Bereits 2011 ist im Rahmen der Beschleunigung der Energiewende der energie- und klimapoliti­sche Teil der Bauplanungsrechtsnovelle in Kraft getreten.

Bundesbauminister Peter Ramsauer freute sich, „dass wir nun einen Kompromiss gefunden haben, der einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, der Planungshoheit der Gemeinden und den Interessen der Betreiber gleichermaßen Rechnung trägt. Denn eine qualitätsvolle Innenentwick­lung setzt ein entsprechendes Umfeld voraus. Wichtig ist mir dabei, dass die bäuer­liche Landwirtschaft unberührt bleibt.“

In dem Gesetz ist ausdrücklich vorgesehen, dass die städtebauliche Entwicklung vor­rangig als Innenentwicklung erfolgen soll. Zudem soll die Umnutzung von Wald und landwirtschaftlichen Flächen künftig besonders begründet werden. Enthalten ist daher eine Reihe von Regelungen, die neben der Innenentwicklung auch die städtebaurecht­lichen Rahmenbedingungen verbessern. So wird z.B. ...

  • den Kommunen die Ausübung ihres gemeindlichen Vorkaufsrechts erleichtert,
  • Kindertagesstätten sollen künftig in reinen Wohngebieten in einer den Bedürf­nissen der Bewohner des Gebiets angemessenen Größe allgemein zulässig sein,
  • zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten wird eine klarstellende Regelung eingeführt,
  • gewerbliche Tierhaltungsanlagen sollen im Außenbereich künftig nur noch dann privilegiert zulässig sein, wenn sie keiner Pflicht zur Durchführung einer Vorprü­fung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Hier­mit werden den Kommunen mehr Möglichkeiten an die Hand gegeben, die An­siedlung großer gewerblicher Tierhaltungsbetriebe zu steuern.

Ramsauer erklärte zudem: „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst in Deutschland immer noch in der Größenordnung von rund 81 Hektar täglich. Unser Ziel ist es, die Flächenneuinanspruchnahme auf 30 Hektar zu reduzieren.  Mit dem Bauplanungsrecht tragen wir einiges dazu bei.“

GdW: „Endlich wird der Verursacher an den Kosten zur Beseitigung von Schrottimmobilien beteiligt“

„Die Neuregelungen zur Beseitigung von Schrottimmobilien sind richtig“, ergänzt Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilien­unternehmen, anlässlich der Verabschiedung der Novelle des Baugesetzbuchs im Bau­ausschuss des Bundestags. „Verwahrloste Wohnungsbestände können ein ganzes Quartier entwerten. Wir begrüßen es daher, dass diejenigen, die Immobilien verwahr­losen lassen, nun auch an den Kosten beteiligt werden. Das entlastet die Kommunen und bedeutet ein wirksames Vorgehen gegen Schrottimmobilien“, so Gedaschko. Künf­tig müssen sich Eigentümer an den Kosten der Beseitigung bis zur Höhe des Vermö­gensvorteils, in aller Regel also der Wertsteigerung des Grundstücks, beteiligen.

Gleichzeitig wies Gedaschko jedoch darauf hin, dass man schon von Anfang an mehr tun müsse, damit solche Schrottimmobilien erst gar nicht entstehen. „Eine Immobilie verfällt nicht über Nacht. Das ist ein schleichender Prozess. Die Kommunen brauchen in ihren Wohnaufsichtsbehörden die personellen und sachlichen Mittel, damit frühzeitig Gefahren erkannt werden und verhindert wird, dass Immobilien jahrelang unbewohnt herumstehen und verwahrlosen. Die rechtlichen Möglichkeiten gibt es bereits in den Polizei- und Ordnungsgesetzen oder den Landesbauordnungen der Länder.“

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