Sind Anschaffungsnebenkosten auch bei unentgeltlichem Immobilienerwerb absetzbar?
(2.6.2013) Wer eine Immobilie erwirbt und daraus Erlöse erzielt bzw. erzielen will, der kann die Anschaffungsnebenkosten steuerlich absetzen. Ist das aber auch so, wenn ein Objekt geerbt und nicht nicht mit Geld oder Kredit bezahlt wird? Nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern besteht auch dann eine Chance, die Kosten geltend zu machen. (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 13 K 1907/10 E)
Der Fall: Eine Steuerzahlerin hatte als Mitglied einer Erbengemeinschaft ein bebautes und vermietetes Grundstück geerbt. Das zog Folgekosten nach sich - wie zum Beispiel für Grundbucheintragungen. Diese Ausgaben machte die Steuerzahlerin als Werbungskosten geltend - was der Fiskus allerdings ablehnte. Seine Begründung: Im Zusammenhang mit einem unentgeltlichen Erwerb (wie einer Erbschaft) könnten keine Anschaffungsnebenkosten entstehen, denn es fehle ja an der vorausgegangenen Anschaffung.
Das Urteil: Das Finanzgericht Münster sah das nicht so streng wie das zuständige Finanzamt. Zwar könne man die Nebenkosten im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs nicht sofort in vollem Umfang geltend machen. Aber über mehrere Jahre verteilt seien die Kosten durchaus abzuschreiben. Denn schließlich gehe es - trotz der Erbschaft - auch hier darum, langfristig Einkünfte aus einer Vermietung zu erzielen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Immobilien und Baurecht auf Baulinks
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