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EnergieBonusBayern: 90 Millionen Euro für Gebäudesanierungen bis 2018

(15.9.2015) Das 10.000-Häuser-Programm in Bayern ist heute (15. September 2015) gestartet: Bereits in der ersten Stunde seit Freischaltung der Antragsplattform um 12 Uhr gingen laut Bayerischer Staatsregierung 200 Anträge ein.

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner startet 10.000 Häuser-Programm (Bild vergrößern)

Bayerns Energieministerin Ilse Aigner ist sich bereits sicher: „Die Nachfrage nach einer Förderung übertrifft unsere kühnsten Erwartungen. Damit ist klar: Das 10.000-Häuser-Programm wird ein Erfolg, und Bayerns Hausbesitzer leisten im Kleinen einen großen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Mit dem 10.000-Häuser-Programm fördern wir die energetische Gebäudesanierung und energieeffiziente Neubauten mit 90 Mil­lionen Euro bis 2018. So integrieren wir unsere Wohngebäude in das Energiesystem der Zukunft.“

Zwei Programmteile „Heizungstausch“ und „Energiesystemhaus“

Ab sofort können Bauherren Förderanträge über das Online-Portal energiebonus.bayern stellen. Der EnergieBonusBayern kann zusätzlich zu anderen Programmen, etwa der KfW-oder BAFA-Förderung, beantragt werden. Gefördert werden ...

  • der Heizungstausch, also der Ersatz eines alten Heiz­kessels durch ein effizienteres neues Modell, sowie
  • das „EnergieSystemHaus“, also z.B. netzdienliche Pho­tovoltaik oder Eigenstromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), mit bis zu 18.000 Euro.

Bundesverband Wärmepumpe kritisiert: „Da hams an Schmarrn gmacht!“

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) sieht die Wärmepumpe durch das bayerische 10.000-Häuser-Programm diskriminiert - und argumentiert: Wer nur seinen 25 bis 30 Jahre alten Heizkessel durch eine moderne Heizung ersetzen will, wird im Programm­teil „Heizungstausch“ fündig - es sei denn, er will sich für eine Wärmepumpe entschie­den. Denn anders als für Biomassekessel, Solarthermie oder sogar fossile Gas- und Öl­brennwertgeräte gibt es keine Förderung für Wärmepumpen. „Eine mehr als fragwür­dige Entscheidung“ findet der Bundesverband Wärmepumpe. Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski verweist auf geltendes nationales und EU-Recht: „Seit 2008 werden Wärmepumpen durch das bundesweite Marktanreizprogramm in der Sanierung gleich­berechtigt mit Solarthermie und Biomasse gefördert. Bei der ab dem 26. September 2015 in Kraft tretenden Energieeffizienzkennzeichnung für Heizgeräte erhalten Wär­mepumpen durchgehend die Bestnoten A+ und A++. Und auch die ab 1. Januar 2016 wirksam werdenden verschärften Anforderungen der Energieeinsparverordnung lassen sich schon heute problemlos mit einer Wärmepumpe erfüllen.“

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