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Gesundheitsrisiken durch Pflanzen und Insekten: Schutzmaßnahmen für Arbeiten im Freien

(20.07.2026) Mit Beginn der warmen Jahreszeit nehmen auch die gesundheitlichen Risiken durch Pflanzen und Insekten zu. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) empfehlen Unternehmen deshalb, ihre Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Arbeiten im Freien zu überprüfen und anzupassen.

Eichenprozessionsspinner können Haut und Atemwege reizen. (Bild: Jan-Peter Schulz - BG BAU) 

Veränderte Umweltbedingungen begünstigen die Ausbreitung von Arten wie dem Eichenprozessionsspinner oder dem Riesenbärenklau. Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners können bei Hautkontakt oder Einatmen Hautreizungen, Husten, Bronchitis oder Asthma auslösen. Der Pflanzensaft des Riesenbärenklaus kann in Verbindung mit Sonnenlicht schwere Hautreaktionen mit Verbrennungen und Blasenbildung verursachen. „Solche Gefährdungen sind bekannt, geraten im Arbeitsalltag aber mitunter aus dem Blick”, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Geschäftsführerin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU. „Umso wichtiger ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und konsequent zu berücksichtigen.”

Nach Angaben von BG BAU und SVLFG sollten Unternehmen bereits vor Beginn von Arbeiten prüfen, ob sich im Umfeld der Arbeitsstelle Pflanzen oder Tiere befinden, von denen Gesundheitsgefahren ausgehen können. Eine Gefährdungsbeurteilung sollte daher auch das unmittelbare Arbeitsumfeld einbeziehen.

Grundsätzlich sollte der Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Pflanzen und Tieren vermieden werden. Bei einem Befall von Eichen mit Eichenprozessionsspinnern sollten spezialisierte Fachbetriebe mit der Bekämpfung beauftragt werden. Die Nester dürfen nicht eigenständig entfernt werden, da bereits geringe Erschütterungen Brennhaare freisetzen können. Bis zur Beseitigung sollten betroffene Bereiche abgesperrt werden.

Auch beim Riesenbärenklau ist Vorsicht geboten. Müssen Pflanzen entfernt werden, kann dies unter geeigneten Witterungsbedingungen und mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung erfolgen. Dazu gehören unter anderem Gesichtsschutz, Chemikalienschutzanzug, geeignete Schutzhandschuhe sowie geschlossene Schuhe oder Stiefel.  Für den Umgang mit bestimmten Tierarten gelten zudem rechtliche Vorgaben. So dürfen beispielsweise Hornissennester in der Regel nur mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde entfernt oder umgesetzt werden. In solchen Fällen sollten spezialisierte Fachfirmen beauftragt werden.

BG BAU und SVLFG empfehlen, biologische Gefährdungen systematisch in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen verbindlich festzulegen. Dadurch lassen sich Gesundheitsrisiken für Beschäftigte bei Arbeiten im Freien wirksam reduzieren.

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