Arge Baurecht: FIDIC-Books sind Muster und müssen individuell geprüft werden
FIDIC-Verträge sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie es auch die deutsche VOB/B ist - erläutert die ARGE Baurecht. Die Vertragsmusterbücher sind zwar gedruckt und gebunden und scheinen deshalb unveränderlich, sind aber lediglich Muster und damit Vorschläge, die individuell verändert, gemischt und ergänzt werden können.
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