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GdW: Der Wohnungspolitik im Wahljahr 2002 mehr Gewicht einräumen

(23.1.2002) Nachdem in der zu Ende gehenden Legislaturperiode eine Reihe von wichtigen wohnungspolitischen Reformvorhaben - aus Sicht der Wohnungswirtschaft nicht immer und in allen Teilen erfolgreich - auf den Weg gebracht worden seien (Wohngeldreform, Mietrechtsreform, Reform des Sozialen Wohnungsbaus, Programm Stadtumbau Ost und Einbeziehung der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge), dürfe die Wohnungs- und Städtebaupolitik nicht in Lethargie verfallen, warnte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen anlässlich des heutigen GdW-Jahresempfanges. Der Wohnungspolitik müsse auch in Zukunft großes Gewicht beigemessen werden. Es komme entscheidend auf die Gesamtheit der wohnungspolitischen Rahmenbedingungen an." Notwendig seien in ganz Deutschland Stadtentwicklungskonzepte, die nicht nur den lokalen Wohnungsmarkt, sondern auch Aspekte wie Infrastrukturausstattung, Städtebau, Wirtschaftsentwicklung, Bevölkerungs- und Zuwanderungsprognosen im Blick haben sollten. Auch müsse die traditionelle Wohnungspolitik Bestandteil einer "integrierten Stadtentwicklungspolitik" werden, forderte Freitag. Diese ganzheitliche Stadtentwicklungspolitik müsse soziale Aspekte mit einbeziehen. In Zukunft würden die Wohnungsbestände immer wichtiger: "Die Modernisierung und Sanierung der Bestandswohnungen gewinnt zukünftig erheblich an Bedeutung."

Schon heute gebe es auch in strukturschwachen Regionen Westdeutschlands Wohnungsleerstände. Der GdW-Chef warnte vor zu hohen Erwartungen an die künftige Zuwanderung und das Zuwanderungsgesetz: "Einwanderung wird den demografischen Schrumpfungsprozess immer nur dämpfen. Sie kann ihn nicht aufhalten oder gar umkehren."

"Wenn die Menschen eine höhere Lebenserwartung haben, die staatliche Rente sinkt und die Wohnkosten im Alter steigen, z.B. durch betreutes Wohnen oder altersbedingten Zusatzdienstleistungen, müssen wir Strategien entwickeln, die die Wohn- und Lebensqualität auch im Alter sichern. Die Vorsorge für das Wohnen erhält daher innerhalb der privaten Altersvorsorge eine noch größere Bedeutung", so Freitag.

Gestaltungsspielräume beim Wohnungsbaureformgesetz nutzen

Das Wohnraumförderungsgesetz und damit die Reform des Sozialen Wohnungsbaus trat am 01.01.2002 in Kraft. Der GdW habe wesentliche Verbesserungen, z.B. bei den Instandhaltungs- und Verwaltungskostenpauschalen, erreicht. Nun gehe es darum, die flexiblen Instrumente und die Gestaltungsspielräume, die den Ländern und Kommunen eingeräumt werden, auch in wirtschaftlich vernünftige und praktikable Lösungen umzusetzen, sagte Freitag.

Ein Beispiel dafür seien die nur leicht angehobenen Einkommensgrenzen, die als sogenannte "Basis-Einkommensgrenzen" auch im neuen Gesetz enthalten sind. Diese könnten von den Ländern - je nach Erfordernissen der regionalen Wohnungsmärkte - verändert werden. Maßstab müsse dabei, so Freitag, immer die Sicherung oder Wiederherstellung "sozial stabiler" und damit ausgewogener Bewohnerstrukturen sein. "Wenn die Länder die Möglichkeit nicht nutzen, die Einkommensgrenzen heraufzusetzen, werden wir es nicht schaffen, sozial und einkommensmäßig gemischte Quartiere zu behalten", prognostizierte Freitag. Nur mit funktionierenden Nachbarschaften seien Städte als Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiv.

Die Regelungen zur Ausgleichsabgabe (Fehlbelegungsabgabe) sehen weite Gestaltungsspielräume der Länder vor. Es liege in der Hand der Länder, ob diese - auf Bezieher von normalen Einkommen häufig als "Vertreibungsabgabe" wirkend - in Zukunft überhaupt noch erhoben wird. Besser sei es, dem Beispiel Hamburgs und vieler anderer Städte zu folgen und auf die Ausgleichsabgabe von vornherein zu verzichten, um sozialen Entmischungstendenzen vorzubeugen. "So vertreibt man jene Mieter, die in den Nachbarschaften als soziale Stabilisatoren wirken", betonte Freitag.

Durch die neue Möglichkeit, Altbaumodernisierungen zu fördern, können relativ kostengünstig Belegungsrechte erworben werden. Da es in vielen westdeutschen Ballungsräumen an preiswerten Wohnungen mangele und bestimmte Bevölkerungsgruppen sich weiterhin nicht mit Wohnraum am freien Markt versorgen können, sollten die Kommunen gerade diese neue Möglichkeit intensiv nutzen, forderte der GdW-Chef.

Lutz Freitag begrüßte die Erhöhung der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau von 230 Mio. Euro (450 Mio. DM) auf 300 Mio. Euro (585 Mio. DM).

Weitere wohnungspolitische Forderungen des GdW sind u.a.:

Steuerpolitik:

  • Keine Grundwerbsteuer bei volks- und betriebswirtschaftlichen sinnvollen Fusionen von Wohnungsunternehmen
  • Abschaffung der Verlustverrechungsbeschränkung und Veräußerungsgewinnbesteuerung für ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen
  • Angemessene Übergangsregelungen im Körperschaftsteuerrecht für ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen einschließlich fairer Auslegungen der Organschaft
  • Keine Grundsteuer bei dauerhaft leer stehenden Wohnungen in Ostdeutschland

Förderung von genossenschaftlichem Wohnen und selbstgenutztem Wohneigentum

  • Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften müssen generell zulagenberechtigt werden
  • Anhebung der Bestandszulage auf das Niveau für Neubau. Geplante Änderungen am Eigenheimzulagengesetz dürfen Baukonjunktur und Wohneigentumsbildung nicht schädigen

Staatlich geförderte private Altersvorsorge

  • Modifizierung der Rückzahlungsverpflichtung beim Entnahmemodell
  • Ausweitung des Entnahmemodells auf Wohnungsgenossenschaften und die betriebliche Altersvorsorge

siehe auch:


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