Baulinks -> Redaktion  || < älter 2003/0873 jünger > >>|  

Bei Klimaanlagen auf Temperaturunterschiede achten

(8.8.2003) Verschiedene Gerichtsurteile haben bereits bestätigt, dass die Temperaturen in Büros nicht über 26 °C liegen dürfen. Und diese Obergrenze ist aus Behaglichkeitsgründen auch sinnvoll, da bei höheren Temperaturen die Leistungsfähigkeit rapide abnimmt. Darauf weist das Fachinstitut Gebäude-Klima e.V., Bietigheim-Bissingen, hin.

Klimaanlagen, Behaglichkeit, Fachinstitut Gebäude-Klima, Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Außentemperaturen, Klimaanlagen, Raumklimageräte, Hitzeschock, Innenraumtemperaturen

Behagliche und angenehme Temperaturwerte sind in den meisten Büro- und Verwaltungsgebäuden bei den derzeit hohen Außentemperaturen allerdings nur mit Hilfe von Klimaanlagen oder Raumklimageräten zu erreichen. Dabei ist unbedingt auf eine richtige Temperatureinstellung zu achten: Bei Außentemperaturen um 32 °C sollte in Gebäuden mit Publikumsverkehr die Temperatur der Innenräume nicht unter 26 °C liegen, um Hitzeschocks beim Verlassen eines solchen Gebäudes zu vermeiden. In Bürogebäuden, in denen sich die Menschen den ganzen Tag über aufhalten, können die Innenraumtemperaturen niedriger, etwa bei 24 °C, liegen.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldung:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH