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Eigenheimzulage soll für Finanzierung der dritten Steuerreformstufe geopfert werden

(14.8.2003) Die Bundesregierung hat am 13. August beschlossen, mit welchen Einsparungen und Einnahmen der Bundeshaushalt 2004 im Einzelnen stabilisiert werden soll.

Der Entwurf des so genannten Haushaltsbegleitgesetzes soll die Umsetzung wesentlicher Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltsstabilisierungskonzepts 2004 sichern, die der legislativen Regelung bedürfen. Er enthält Regelungen zum Subventionsabbau, zum Abbau von Steuervergünstigungen und zur Begrenzung der konsumtiven Staatsausgaben. Auch das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 sowie die Maßnahmen zur Finanzierung der entstehenden Zinsausgaben werden im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes umgesetzt. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Haushaltsstabilisierungskonzept 2004 - die Staatsfinanzen konsolidieren

Das am 2. Juli von der Bundesregierung beschlossene Haushaltsstabilisierungskonzept 2004 des Bundes hat das Ziel, die öffentlichen Haushalte weiter nachhaltig zu konsolidieren. Wesentliche Merkmale sind die Begrenzung der konsumtiven Staatsausgaben und ein verstärkter Subventionsabbau, der auf der Einnahmenseite durch den weiteren Abbau von Steuervergünstigungen umgesetzt wird. Hinzu kommt die verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.

Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 - kräftiger Impuls für mehr Wachstum

Eine verantwortungsvolle Konsolidierungsstrategie bedarf neben den notwendigen Strukturreformen auch einer Wachstumskomponente, die ein Herauswachsen aus den Defiziten ermöglicht. Mit dem Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf das Jahr 2004 sollen positive Impulse für den privaten Konsum und die Investitionsbereitschaft gesetzt und damit die Wachstumskräfte gestärkt werden.

Durch das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 werden die Haushalte der Länder und Gemeinden im nächsten Jahr durch Mindereinnahmen von 8,5 Milliarden Euro belastet. Diesem einmaligen Betrag stehen bereits im Jahr 2004 die Entlastungswirkungen des Haushaltsstabilisierungskonzepts gegenüber.

Wesentliche Maßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen

Vorziehen der Dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2004: Die Bündelung der letzten beiden Stufen der Steuerreform führt zu einer spürbaren Entlastung von Bürgern und Unternehmen im Umfang von insgesamt 21,8 Milliarden Euro. Unter anderem wird der Spitzensteuersatz auf 42 Prozent und der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent sinken.

Wegfall von Eigenheimzulage und Wohnungsbauprämie für Neufälle ab 2004: Stattdessen stellt der Bund 25 Prozent der Einsparungen bis zum Jahr 2011 für ein Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in Städten zur Verfügung.

Begrenzung der Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird nur noch ab 21 Kilometer Entfernung mit 0,40 Euro/km angesetzt. Damit wird den Belangen der Fernpendler auch weiterhin Rechnung getragen.
Die Absenkung der Pauschale gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon wie sie zu ihrer Arbeitsstätte gelangen. Betragen die anzusetzende Entfernungspauschale oder die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel zusammen mit weiteren Werbungskosten nicht mehr als 1.044 Euro, kommt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in der Steuererklärung zum Ansatz.

Begrenzung des Weihnachtsgeldes bei Versorgungsempfängern des Bundes: Bei Pensionären des Bundes wird das Weihnachtsgeld auf 50 Prozent eines Monatsbeitrages begrenzt. Bei aktiven Beamten, Richtern und Soldaten wird die Sonderzahlung auf 60 Prozent rückgeführt. Das Urlaubsgeld wird gestrichen.

Wegfall des Haushaltsfreibetrags: Der Haushaltsfreibetrag entfällt im Rahmen der dritten Stufe der Steuerreform ab 2004. Der Abbau wird im Wesentlichen durch die Tarifentlastungen bei der Einkommenssteuer abgefangen.
Für Alleinerziehende bechloss die Bundesregierung, einen zusätzlichen steuerlichen Freibetrag einzuführen. Damit sollen Belastungen ausgeglichen werden, die durch das Vorziehen der Steuerreform entstehen würden.

Absenkung der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld: Durch eine Absenkung der Einkommensgrenzen während der ersten 6 Monate wird das Erziehungsgeld auf die wirklich bedürftigen unteren Einkommensschichten konzentriert.

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