Schrottimmobilien-Skandal:Verbraucherzentrale warnt vor Nachgenehmigung von Verträgen
(6.7.2004) Eine dringende Warnung richtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) an Betroffene so genannter Schrottimmobilienfonds. Derzeit versuchen Banken, sich potentiell unwirksame Verträge nachträglich von Verbrauchern genehmigen zu lassen. "Nachdem sich ein Wandel der Rechtslage zugunsten der Verbraucher abzeichnet, versuchen einige Anbieter offenbar durch nachgeschobene Erklärungen, die sich eröffnenden Rechte von Verbrauchern zu vereiteln", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Der vzbv warnt Betroffene vor unüberlegten Nachgenehmigungen und empfiehlt stattdessen, sich vor jeder Veränderung oder Zusatzerklärung der Verträge unabhängigen Rechtsrat bei Rechtsanwälten oder den Verbraucherzentralen einzuholen.
Dem vzbv liegen Schreiben von Kreditinstituten vor, in denen Kunden angedroht wird, sie "gerichtlich in Anspruch zu nehmen", wenn sie nicht innerhalb einer kurzen Frist die schwebend unwirksamen Kreditvertrag nachträglich genehmigen. In einem Fall endet die Frist bereits am kommenden Mittwoch, 7. Juli 2004. "Ein solches Verhalten einzelner Kreditgeber ist im höchsten Maße unredlich. Der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, die neue Rechtslage zur Kenntnis zu nehmen und sich beraten zu lassen," so Edda Müller. Erneut versuche man, den Verbraucher durch künstlich erzeugten Zeitdruck zu schlechten Entscheidungen zu drängen.
zur Erinnerung: Auslöser der Bankenaktivitäten ist das Urteil des zweiten Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Juni 2004. Dieser hatte mit seinem Urteil die Wirksamkeit der Kreditverträge im Zusammenhang mit Schrottimmobilien in Frage gestellt, wenn die Verbraucher bei Vertragsabschluss von einem Vermittler getäuscht wurden oder der Vermittler sich eine Generalvollmacht zur Abwicklung von Fondsgeschäft und Kreditvertrag hat geben lassen. Möglicherweise eröffnet dies Betroffenen die Möglichkeit zum Ausstieg aus den für sie nachteiligen Verträgen. Ob und wie dieser Ausstieg im Einzelfall möglich sein wird, lässt sich aber erst sagen, wenn die Urteilsbegründungen veröffentlicht und ausgewertet sind.
siehe auch:
- Wer haftet bei Schrottimmobilien - falls jemand haftet... (22.1.2019)
- Die Rückkehr einer beliebten Abzockmasche (3.12.2006)
- EuGH entscheidet zu Gunsten der Anleger von "Schrottimmobilien" (26.10.2005)
- Schrottimmobilien: Grund zur Hoffnung (9.6.2005)
- Schlechte Karten für Käufer so genannter "Schrottimmobilien" (30.9.2004)
- weitere Details...
siehe zudem:
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile
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