Mieter muss kunterbuntes Fliesen-Flickwerk nicht akzeptieren
(23.11.2006) Mieter müssen es nicht dulden, dass der Vermieter zur Ausbesserung des Küchenbodens einzelne Fliesen verwendet, die erheblich von der Farbtönung der übrigen Bodenplatten abweichen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, mussten in der Küche einer Mietwohnung zwei beschädigte PVC-Fußbodenfliesen ausgetauscht werden. Für die Instandsetzungsarbeiten verwendete die Vermieterin zwei neue Platten, die farblich nicht nur deutlich vom übrigen Bodenbelag, sondern auch voneinander abwichen. Eine war erheblich dunkler. Der Mieter wollte solch kunterbuntes Flickwerk nicht akzeptieren und verlangte von der Vermieterin eine einheitliche Gestaltung des Küchenbodens. Als die sich weigerte, ging der Fall vor Gericht. Dieses gab dem Mieter Recht (AG Hamburg-Altona, Az.: 314 b C 105/05).
In den beiden abweichenden Platten sei ein Wohnungsmangel zu sehen, so der Amtsrichter. Zwar werde die technische Gebrauchsfähigkeit der Küche durch die farblich abweichenden Platten nicht beeinträchtigt. Die Instandhaltungspflicht der Vermieterin sei aber auch nicht nur auf die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung beschränkt. Sie habe bei Reparaturen vielmehr auch auf den optischen Eindruck zu achten.
Die Vermieterin, so der Amtsrichter, sei zwar nicht dazu verpflichtet, den gesamten Boden zu erneuern. Sie müsse für den Austausch einzelner Bodenfliesen aber solche Ersatzplatten verwenden, die untereinander farbgleich seien. Außerdem, so das Gericht, seien die beiden neu verlegten Fliesen - wenn schon keine völlige Übereinstimmung mit dem restlichen Boden erreichbar sei - zumindest farblich und von der Struktur her bestmöglich auf diesen abzustimmen.
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