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Überarbeitete TBDK-Richtlinie veröffentlicht

(30.06.2026) Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. hat eine überarbeitete Fassung der Richtlinie „Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen” (TBDK) veröffentlicht. Die aktuelle Fassung ersetzt die Ausgabe vom 5. Mai 2014 und berücksichtigt aktuelle technische Regelwerke sowie Erfahrungen aus Prüfung, Zertifizierung und praktischer Anwendung.

Die Richtlinie definiert Anforderungen an die Befestigung tragender Beschlagteile, insbesondere von Scheren- und Ecklagern. Ziel ist es, die Dauerfunktionsfähigkeit und Bedienungssicherheit von Fenstern und Fenstertüren über ihre gesamte Nutzungsdauer sicherzustellen.

Die neue Fassung der Richtlinie zur Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen (TBDK). (Bild: FVSB) 

Präzisierte Anforderungen und Verantwortlichkeiten

Die Neufassung enthält zahlreiche Klarstellungen und Ergänzungen, die Herstellern, Systemgebern und Prüfinstituten die Umsetzung der Anforderungen erleichtern sollen. Unter anderem wurden Verweise auf aktuelle Regelwerke aktualisiert und ein ergänzendes FAQ-Dokument erstellt. Darüber hinaus werden die Verantwortlichkeiten von Beschlagherstellern sowie Herstellern von Fenstern und Fenstertüren hinsichtlich Festigkeit, Befestigung und erforderlicher Nachweise genauer beschrieben.

Erweiterte Vorgaben für schwere Flügel

Ein Schwerpunkt der Überarbeitung betrifft Fenster und Fenstertüren mit Flügelgewichten von mehr als 150 kg. Für diese Anwendungen beschreibt die Richtlinie die erforderlichen Dauerfunktionsnachweise nach EN 13126-8 ausführlicher als bisher. Ergänzt wurden zudem Anforderungen an verschiedene Prüfverfahren, darunter Zusatzlast-, Laibungs- und Falzhindernisprüfungen sowie Prüfungen von Drehbegrenzern.

Überarbeitete Prüfverfahren

Auch die Prüfverfahren für Scherenlager und Ecklager wurden grundlegend überarbeitet. Prüfaufbauten, Krafteinleitungen und zulässige Hilfsmittel sind detaillierter beschrieben, um eine bessere Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit der Prüfergebnisse zu ermöglichen.

Zusätzliche Hinweise zur Bildung von Fertigungsgruppen (Clusterung) sollen den Nachweis unterschiedlicher Produktvarianten erleichtern. Erstmals enthält die Richtlinie zudem ein eigenes Kapitel „Änderungen”, das die wesentlichen Anpassungen gegenüber der Vorgängerversion zusammenfasst.

Die Richtlinie gilt für Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff, Holz, Metall sowie entsprechenden Materialkombinationen. Die beschriebenen Anforderungen können darüber hinaus sinngemäß auch auf vergleichbare Beschlagsysteme anderer Öffnungsarten angewendet werden.

Erarbeitet wurde die Neufassung gemeinsam mit Vertretern der Beschlagindustrie, Systemgebern, Prüfinstituten und Fachverbänden, darunter der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie, die RAL-Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme, das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert, das ift Rosenheim sowie der Technische Ausschuss des Verbands Fenster + Fassade (VFF). Die Richtlinie und das zugehörige FAQ-Dokument stehen auf der Website der Gütegemeinschaft unter guetegemeinschaft-schloss-beschlag.de zum Download bereit.

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