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VPB-Broschüre „Neues Bauvertragsrecht”

(07.07.2026) Rund 9 von 10 privaten Bauherren entscheiden sich für ein „schlüsselfertiges” Eigenheim. Der Begriff ist allerdings nicht geschützt. Er sagt nichts darüber aus, ob ein Haus tatsächlich bezugsfertig ist. „Das Angebot für ein Haus lässt sich erst beurteilen, wenn man die Bau- und Leistungsbeschreibung sorgfältig geprüft hat”, erklärt Peter Reinwald, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) und Regionalbüroleiter Marburg. Eine erste Orientierung kann die VPB-Broschüre „Neues Bauvertragsrecht” bieten. 

Cover der Broschüre „Neues Bauvertragsrecht” (Bild: Verband Privater Bauherren, VPB) 

Unabhängige Sachverständige aus dem VPB-Netzwerk unterstützen Bauherren während des gesamten Bauprozesses. Ihre Interessen decken sich mit denen der privaten Bauherren. Die meisten Probleme im Hausbau resultieren laut Reinwald aus einer mangelhaften Planung: „Ein Hausentwurf muss oftmals an einen Bebauungsplan angepasst werden, was zu Umplanungen und Änderungen führen kann.” Offen bleibt dabei oft, ob der Hausanbieter dafür zuständig ist und ob der Aufwand bereits im Angebot enthalten ist. „Durch Umplanungen können auch am Bau selbst Zusatzkosten entstehen, weil die Leistungen durch den Bauvertrag nicht abgedeckt sind”, so Reinwald. „Wer dies rechtzeitig erkennt, kann sich schon bei der finanziellen Kalkulation darauf einrichten und erlebt später keine böse Überraschung.”

Die Broschüre „Neues Vertragsrecht” steht unter vpb.de/ratgeber zum kostenfreien PDF-Download zur Verfügung.

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