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Gebäudemodernisierungsgesetz: DUH fordert Veto des Bundespräsidenten wegen Verfahrensfehlern

(14.07.2026) Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) war die Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 10. Juli 2026 nicht ordnungsgemäß. Laut einer juristischen Bewertung enthält die Gesetzesänderung Regelungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätten.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH (c) Stefan Wieland 

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich daraus eine Zustimmungsbedürftigkeit für das gesamte Gesetz. Nun obliegt die abschließende Prüfung dem Bundespräsidenten. Mit Schreiben vom 13. Juli 2026 von Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger im Auftrag der DUH wird der Bundespräsident aufgefordert, die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Beteiligung der Länder uneingeschränkt sicherzustellen. „Die Zustimmung des Bundesrats ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlichen Prinzipien. Diese wäre hier erforderlich gewesen. Denn eine konkrete Vorschrift im Gebäudemodernisierungsgesetz löst die Zustimmungsbedürftigkeit aus. Dieser Fehler infiziert das gesamte Gesetz”, sagt Remo Klinger.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Dieser handwerkliche Fehler der Regierung zeigt, mit welchem blinden Eifer versucht wird, das Gebäudemodernisierungsgesetz durchzudrücken. Nicht nur wurde die inhaltliche Kritik aus den Bundesländern nicht gehört, auch ihr durch die Verfassung geschütztes Recht auf Beteiligung wurde untergraben. Das Gesetz ist damit nicht nur inhaltlich verfassungsrechtlich zweifelhaft, sondern auch rechtsstaatlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Fehler zu korrigieren und das Gebäudemodernisierungsgesetz zurückzuziehen.”

 

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