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Strompreiskompensation: Rückwirkende Entlastung für energieintensive Unternehmen

(08.07.2026) Die Europäische Kommission hat den Weg für eine Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation freigemacht. Rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 profitieren davon rund 20 weitere energie- und handelsintensive Branchen. Zudem wird die Förderintensität für bereits beihilfeberechtigte Unternehmen erhöht.

Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie (Bild: © Presse- und Informationsamt der Bundesregierung) 

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: „Eine Erweiterung mit einem solchen Umfang hat es bislang noch nicht gegeben. Zu den bislang elf Sektoren kommen 20 weitere Sektoren hinzu, in Summe damit 31 Sektoren. Das sind so viele Branchen und Unternehmen wie noch nie zuvor. Damit wird industrielle Wertschöpfung in Deutschland erhalten und es werden gute Arbeitsplätze gesichert. Gleichzeitig wird Freiraum für Wachstum und Innovation geschaffen. Das ist ein wichtiges Signal für die energieintensive Industrie in Deutschland. Zu den neuen Sektoren zählen unter anderem Unternehmen der organischen Chemie und der Glasindustrie. Für bereits beihilfeberechtigte Branchen wie die Stahlindustrie wird die Beihilfeintensität auf 80 % angehoben. Und schließlich wird die Konstellation von Chemieparks nach Jahrzehnten des Streits erfasst. Damit stellen wir unsere Industrie im globalen Wettbewerb konkurrenzfähiger auf.”

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Ich stehe für einen pragmatischen Ansatz, der eine starke Klimapolitik mit einem starken Industriestandort verbindet. Eine klimaneutrale Industrie braucht international wettbewerbsfähige Unternehmen. Deshalb stärken wir mit der ausgeweiteten Strompreiskompensation genau diejenigen Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen und gleichzeitig in die Transformation investieren. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen, sichern industrielle Wertschöpfung und halten den Kurs Richtung Klimaneutralität.” 

Mit der Ausweitung der Strompreiskompensation und der erweiterten beihilferechtlichen Möglichkeiten der Europäischen Union, kann die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen in Deutschland gestärkt und industrielle Wertschöpfung in Deutschland gesichert werden.

Die novellierte Richtlinie soll zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und anschließend in Kraft treten. Für die Durchführung des Antragsverfahrens ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig. Unternehmen können hier bereits ihre Anträge für das laufende Verfahren stellen.

Zudem soll seitens der Bundesregierung die Strompreiskompensation für die Abrechnungsjahre ab 2026 weiterentwickelt und auch diese der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt werden.

 

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