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VDI-Richtlinie aktualisiert Brand- und Explosionsschutz für Elevatoren

(21.07.2026) Die VDI hat die Richtlinie VDI 2263 Blatt 8 „Staubbrände und Staubexplosionen – Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen – Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren” überarbeitet. Sie beschreibt den aktuellen Stand der Technik für den sicheren Betrieb von Elevatoren, in denen brennbare Staub-Luft-Gemische vorhanden sind oder entstehen können.

(Foto: Baulinks Alfons Oebbeke) 

Elevatoren werden in zahlreichen Industriebereichen eingesetzt, um staubförmige oder staubhaltige Schüttgüter zu fördern. Abhängig von den Eigenschaften des Förderguts sowie der Bauart und Betriebsweise der Anlage können dabei explosionsfähige Atmosphären entstehen. Die Richtlinie erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Staubbränden und Staubexplosionen.

Adressaten der Richtlinie sind sowohl Hersteller als auch Betreiber von Elevatoren. Sie gilt für verschiedene Bauarten von Senkrechtförderern, darunter Becherelevatoren, Winkelbecherwerke, Pendelbecherwerke und Wellkantenförderer. Die Empfehlungen können zudem auf vergleichbare Fördersysteme übertragen werden.

Die Richtlinie berücksichtigt sowohl technische Anforderungen an Konstruktion und Auslegung der Anlagen als auch organisatorische Maßnahmen für den sicheren Betrieb. Dabei werden die auf europäischer Ebene vorgegebenen Anforderungen an die Trennung von Produkt- und Betriebsanforderungen berücksichtigt.

Die VDI 2263 Blatt 8 ist im Juni 2026 als Weißdruck erschienen und über DIN Media unter dinmedia.de/vdi-2263-blatt-8 erhältlich.

 

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