Eimer Heuschmid Mehle und Kollegen GbR


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URL: ehm-kanzlei.de
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Verhandlungsprotokolle über Bauprojekte können es in sich haben (12.9.2011)
Ein üblicher Vorgang: Nach Abschluss des Vertrages über ein Bauprojekt finden weitere Gespräche zwischen den Parteien statt, die zu der einen oder anderen Änderung führen. Für den Architekten und den Bauunternehmer können sich solche Gespräche als Falle erweisen, selbst wenn für sie lediglich ein Vertreter ohne Vertretungsmacht daran teilgenommen hat.

Verbraucherschutz beschert dem Baustoffhandel immense Kostenrisiken (15.8.2011)
Baumärkte und andere Baustofflieferanten, die mit Verbrauchern Geschäfte machen, stehen vor einem Dilemma: „Einerseits gelten großzügige Gewährleistungsfristen als besonders kundenfreundlich, andererseits bescheren Sie den Händlern neuerdings unberechenbare Haftungsrisiken“, erläutert Christian Huhn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht von der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn.

Falsche Angaben zur Wohnfläche bergen ein hohes Risiko (18.7.2010)
Vermieter müssen dringend darauf achten, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche zutreffend ist. Sonst drohen ihnen Mietminderungen und -rückforderungen. Für Vermieter mit größerem Wohnungsbestand kann das Risiko unüberschaubar werden. "Bestehen Unsicherheiten über die genaue Größe, sollte die konkrete Angabe der Wohnungsgröße beim Abschluss von Mietverträgen und vor allem auch schon bei den Vertragsverhandlungen vermieden werden", warnt Rechtsanwältin Anne Schöl von der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn. Ihr Tipp: "Sobald es Zweifel an den Abmessungen gibt, kann es sinnvoll sein, das Mietobjekt durch einen Fachmann vermessen zu lassen."

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