Verhandlungsprotokolle über Bauprojekte können es in sich haben (12.9.2011)
Ein üblicher Vorgang: Nach Abschluss des Vertrages über ein
Bauprojekt finden weitere Gespräche zwischen den Parteien statt, die zu der
einen oder anderen Änderung führen. Für den Architekten und den Bauunternehmer
können sich solche Gespräche als Falle erweisen, selbst wenn für sie lediglich
ein Vertreter ohne Vertretungsmacht daran teilgenommen hat.
Verbraucherschutz beschert dem Baustoffhandel immense Kostenrisiken (15.8.2011)
Baumärkte und andere Baustofflieferanten, die mit Verbrauchern
Geschäfte machen, stehen vor einem Dilemma: „Einerseits gelten großzügige
Gewährleistungsfristen als besonders kundenfreundlich, andererseits bescheren
Sie den Händlern neuerdings unberechenbare Haftungsrisiken“, erläutert Christian
Huhn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht von der Kanzlei Eimer Heuschmid
Mehle in Bonn.
Falsche Angaben zur Wohnfläche bergen ein hohes Risiko (18.7.2010)
Vermieter
müssen dringend darauf achten, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche
zutreffend ist. Sonst drohen ihnen Mietminderungen und -rückforderungen. Für
Vermieter mit größerem Wohnungsbestand kann das Risiko unüberschaubar werden.
"Bestehen Unsicherheiten über die genaue Größe, sollte die konkrete Angabe der
Wohnungsgröße beim Abschluss von Mietverträgen und vor allem auch schon bei den
Vertragsverhandlungen vermieden werden", warnt Rechtsanwältin Anne Schöl von der
Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn. Ihr Tipp: "Sobald es Zweifel an den
Abmessungen gibt, kann es sinnvoll sein, das Mietobjekt durch einen Fachmann
vermessen zu lassen."
